Wer kann das Deutsche Sportabzeichen ausstellen?

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Sportlehrkräfte sind oft erste Anlaufstelle für das Deutsche Sportabzeichen. Sie bereiten Schüler im Unterricht vor und dürfen die Prüfungen direkt abnehmen. Diese unkomplizierte Möglichkeit macht den Erwerb des Abzeichens für junge Sportler besonders zugänglich und fördert frühzeitig die Freude an sportlicher Leistung.

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Wer hat die Befugnis zur Abnahme des Deutschen Sportabzeichens?

Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung, die an Personen verliehen wird, die bestimmte sportliche Leistungen nachweisen können. Die Abnahme der Prüfungen erfolgt durch qualifizierte Prüfer, die von verschiedenen Organisationen autorisiert werden.

Sportlehrkräfte

Sportlehrkräfte sind in der Regel die erste Anlaufstelle für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. Sie verfügen über die notwendige Ausbildung und Erfahrung, um Schüler im Sportunterricht auf die Prüfungen vorzubereiten. Darüber hinaus sind sie berechtigt, die Prüfungen direkt abzunehmen. Diese unkomplizierte Möglichkeit macht die Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen für junge Sportler besonders zugänglich und fördert frühzeitig die Freude an sportlicher Leistung.

Vereinstrainer

Auch Vereinstrainer mit einer entsprechenden Qualifikation können das Deutsche Sportabzeichen abnehmen. Voraussetzung hierfür ist eine Lizenzierung durch den zuständigen Landessportbund oder die Deutsche Sporthochschule Köln. Vereinstrainer haben den Vorteil, ihre Sportler das ganze Jahr über zu betreuen und optimal auf die Prüfungen vorzubereiten.

Weitere autorisierte Prüfer

Neben Sportlehrkräften und Vereinstrainern gibt es noch weitere Personen, die das Deutsche Sportabzeichen abnehmen dürfen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Prüfer, die von den Stadt- oder KreisSportBünden beauftragt wurden
  • Mitglieder von Polizei oder Bundeswehr mit einer sportlichen Ausbildung
  • Physiotherapeuten oder Sportwissenschaftler mit einer entsprechenden Lizenzierung

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Personen, die sportlich aktiv sind, automatisch zur Abnahme des Deutschen Sportabzeichens berechtigt sind. Nur qualifizierte und autorisierte Prüfer dürfen die Prüfungen abnehmen und die Urkunden ausstellen.