Wer darf Sportabzeichen ausstellen?

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Sportlehrkräfte können Sportabzeichen abnehmen, benötigen jedoch eine Prüferlizenz des Landessportbundes (LSB). Diese Lizenz wird nach Antragstellung kostenfrei ausgestellt. Wichtig ist, dass die verantwortlichen Prüfer einer Schule über eine offizielle Lehrbefähigung für das Fach Sport verfügen müssen, um die ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten.

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Wer darf das Sportabzeichen abnehmen?

Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und wird für überdurchschnittliche Leistungen in den Bereichen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination verliehen. Die Abnahme des Sportabzeichens ist an bestimmte Kriterien gebunden und darf nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden.

Prüferlizenz des Landessportbundes

Grundsätzlich dürfen nur Personen das Sportabzeichen abnehmen, die über eine gültige Prüferlizenz des Landessportbundes (LSB) verfügen. Diese Lizenz wird kostenfrei ausgestellt, nachdem ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Voraussetzungen für die Prüferlizenz

Um eine Prüferlizenz zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis einer offiziellen Lehrbefähigung für das Fach Sport
  • Mitgliedschaft in einem Sportverein, der dem DOSB angeschlossen ist
  • Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung

Verantwortliche Prüfer an Schulen

An Schulen dürfen nur Sportlehrkräfte das Sportabzeichen abnehmen, die über eine Prüferlizenz des LSB verfügen. Wichtig dabei ist, dass diese Lehrkräfte auch eine offizielle Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzen müssen.

Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung

Die Prüferlizenz des LSB stellt sicher, dass die Abnahme des Sportabzeichens ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Prüfer sind damit verpflichtet, die gültigen Richtlinien und Bestimmungen des DOSB einzuhalten. Dadurch wird die Qualität und die Vergleichbarkeit der Leistungen der Teilnehmer gewährleistet.