Wer tapeziert nach einem Wasserschaden?

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Nach einem Wasserschaden sind Malerarbeiten oft unerlässlich. Die Kosten für die Reparatur, inklusive Tapezieren und Streichen, werden üblicherweise von der Gebäudeversicherung getragen, wenn dies zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich ist.
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Wasserschaden: Wer tapeziert nach der Flut?

Ein Wasserschaden ist immer ärgerlich und bringt oft viel Stress mit sich. Neben der unmittelbaren Behebung des Schadens und der Trocknung der betroffenen Bereiche stellt sich die Frage: Wer übernimmt die anschließenden Malerarbeiten?

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Dies beinhaltet auch das Tapezieren und Streichen der betroffenen Wände und Decken.

Doch es gibt einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Versicherungsumfang: Die genaue Deckung Ihrer Versicherung sollten Sie unbedingt in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen.
  • Widerspruchsfreiheit: Bevor Sie mit den Reparaturarbeiten beginnen, melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung. Die Versicherung entscheidet dann, welche Arbeiten notwendig sind und ob sie die Kosten übernimmt.
  • Fachfirmen: Um die Versicherungskosten erstattet zu bekommen, sollten Sie unbedingt Fachfirmen für die Malerarbeiten beauftragen. Diese können Ihnen auch bei der Wahl der passenden Materialien und Techniken helfen.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen für die Reparaturarbeiten sorgfältig auf. Diese benötigen Sie für die Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Was passiert, wenn die Versicherung die Kosten nicht übernimmt?

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherung die Kosten für die Malerarbeiten nicht übernehmen möchte. Zum Beispiel, wenn der Schaden durch einen selbstverschuldeten Fehler entstanden ist oder wenn die Versicherung die Höhe der Kosten für die Reparaturarbeiten als überhöht betrachtet.

In solchen Fällen müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Tipp: Bevor Sie mit der Sanierung beginnen, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung und klären Sie die Kostenübernahme im Detail. Dies erspart Ihnen möglicherweise Ärger und Kosten in der Zukunft.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

In den meisten Fällen übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Malerarbeiten nach einem Wasserschaden. Allerdings sollten Sie sich vorab über die genauen Bedingungen Ihrer Versicherung informieren und Fachfirmen für die Arbeiten beauftragen.