Welchen Wasserschaden zahlt die Versicherung?
Bei Wasserschäden leistet deine Haushaltsversicherung primär für Folgeschäden durch Leitungswasser, Hochwasser oder Rückstau. Wichtig: Die Reparatur defekter Rohre oder Bausubstanz selbst ist meist ausgeschlossen. Im Schadensfall zählt rasches Handeln: Wasserzufuhr stoppen, Strom abschalten, Schäden dokumentieren und umgehend die Versicherung informieren. So sicherst du deinen Anspruch.
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Wasserschaden im Haus: Was zahlt die Versicherung wirklich?
Ein Wasserschaden im Haus oder der Wohnung ist ein Albtraum für jeden Eigentümer oder Mieter. Schnell breitet sich das Wasser aus, durchfeuchtet Wände, Böden und Möbel, und hinterlässt im schlimmsten Fall Schimmel und bleibende Schäden. In dieser Situation ist es beruhigend zu wissen, dass eine Versicherung greift. Doch welche Art von Wasserschaden wird von der Versicherung übernommen und was bleibt im Zweifel auf dem Eigentümer lasten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick und hilft, im Ernstfall richtig zu handeln.
Grundsatz: Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung springen ein, aber…
Grundsätzlich decken die Hausratversicherung (für bewegliche Gegenstände) und die Wohngebäudeversicherung (für das Gebäude selbst) Schäden durch Wasser ab. Allerdings ist es wichtig zu verstehen, dass die Versicherungen primär Folgeschäden abdecken, die durch bestimmte Ursachen entstanden sind.
Was bedeutet das konkret? Hier einige Beispiele:
- Leitungswasserschäden: Hierunter fallen Schäden, die durch austretendes Leitungswasser entstanden sind, beispielsweise durch ein geplatztes Rohr, einen defekten Wasserhahn oder eine undichte Waschmaschine. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an Möbeln, Teppichen oder elektronischen Geräten, die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Mauerwerk, an Böden und fest installierten Elementen.
- Hochwasserschäden: Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmungen oder Starkregen entstanden sind, werden in der Regel durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, die als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss. Ohne diese Zusatzversicherung bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
- Rückstauschäden: Wenn Abwasser aufgrund von Verstopfungen oder Überlastung der Kanalisation in Ihr Haus zurückläuft, spricht man von Rückstau. Auch hier deckt die Elementarschadenversicherung die Kosten für die Beseitigung der Schäden.
Wichtiger Hinweis: Die Ursache des Schadens ist entscheidend!
Entscheidend ist, dass die Versicherung in der Regel nicht für die Reparatur der defekten Rohre oder der schadhaften Bausubstanz selbst aufkommt. Die Kosten für die Reparatur des geplatzten Rohrs oder die Abdichtung des undichten Daches müssen Sie in der Regel selbst tragen. Die Versicherung übernimmt lediglich die Kosten für die Beseitigung der Folgeschäden, die durch das austretende Wasser entstanden sind.
Konkrete Beispiele, was die Versicherung zahlt und was nicht:
Schaden | Was die Versicherung (in der Regel) zahlt | Was die Versicherung (in der Regel) NICHT zahlt |
---|---|---|
Geplatztes Wasserrohr | – Trocknung des Mauerwerks- Reparatur der Böden, Wände (Folgeschäden)- Ersatz beschädigter Möbel (durch Hausratversicherung) | – Reparatur des geplatzten Rohrs selbst- Kosten für die Suche nach dem Leck, falls dies nicht direkt mit dem Folgeschaden zusammenhängt |
Überschwemmung durch Starkregen | – Trocknung des Gebäudes- Reparatur von beschädigten Wänden, Böden, etc.- Ersatz beschädigter Möbel und Gegenstände (durch Hausratversicherung) (Nur mit Elementarschadenversicherung!) | – Schäden, die durch mangelnde Vorsorge entstanden sind (z.B. offene Fenster bei Starkregenwarnung) |
Undichte Waschmaschine | – Trocknung des Raumes- Reparatur von beschädigten Böden und Wänden- Ersatz beschädigter Gegenstände (z.B. Teppiche) | – Reparatur der Waschmaschine selbst |
Wasserschaden durch Bauarbeiten beim Nachbarn | – Reparatur der Schäden am eigenen Gebäude und Hausrat, wenn der Nachbar oder dessen Handwerker fahrlässig gehandelt hat. Die Versicherung des Nachbarn bzw. dessen Haftpflichtversicherung kommt in der Regel dafür auf. | – Es muss geprüft werden, ob Fahrlässigkeit vorliegt. Andernfalls kann es schwierig sein, den Schaden geltend zu machen. |
Was Sie im Schadensfall tun müssen: Sofortmaßnahmen und Meldung an die Versicherung
Schnelles Handeln ist entscheidend, um den Schaden zu begrenzen und Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen zu sichern:
- Wasserzufuhr stoppen: Drehen Sie den Haupthahn ab, um weiteres Austreten von Wasser zu verhindern.
- Strom abschalten: Schalten Sie den Strom in den betroffenen Räumen ab, um Kurzschlüsse und Stromschläge zu vermeiden.
- Wasser entfernen: Entfernen Sie so viel Wasser wie möglich mit Eimern, Wischmopps und Handtüchern.
- Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie die Schäden detailliert, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen.
- Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung (Hausrat- und Wohngebäudeversicherung).
- Handwerker beauftragen: Holen Sie Angebote von Fachfirmen für die Trocknung und Reparatur ein und stimmen Sie die weiteren Schritte mit Ihrer Versicherung ab.
- Schadensminderungspflicht: Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Fazit: Vorsorge ist besser als Nachsorge
Um im Falle eines Wasserschadens gut abgesichert zu sein, ist es wichtig, die Bedingungen Ihrer Versicherungen genau zu kennen und gegebenenfalls eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Regelmäßige Wartung der Sanitäranlagen und eine aufmerksame Beobachtung potenzieller Schwachstellen können helfen, Wasserschäden vorzubeugen und den Ärger und die Kosten zu minimieren. Im Schadensfall zählt schnelles Handeln und eine transparente Kommunikation mit Ihrer Versicherung. So können Sie Ihren Anspruch sichern und den Schaden schnell und effektiv beheben.
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