Wie lange wird eine bestandene MPU gespeichert?

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Ein positives MPU-Gutachten und die damit verbundene Fahrerlaubnis-Neuerteilung werden für 10 Jahre gespeichert. Ein erneuter Alkoholvorfall im Straßenverkehr innerhalb dieser Frist führt zur Einstufung als Wiederholungstäter gemäß §13 FeV Nr. 2.

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Die Haltbarkeit des MPU-Erfolgs: 10 Jahre und kein Freifahrtschein

Ein positives Gutachten der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist der Schlüssel zur Wiedererlangung des Führerscheins. Doch wie lange bleibt dieser Erfolg eigentlich bestehen? Die Antwort: 10 Jahre.

Innerhalb dieses Zeitraums wird das positive MPU-Gutachten, das zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis geführt hat, gespeichert. Das bedeutet jedoch nicht, dass man sich in diesen 10 Jahren in absoluter Sicherheit wiegen kann. Ein erneuter Fehltritt im Straßenverkehr, insbesondere unter Alkoholeinfluss, kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Wiederholungstäter nach §13 FeV Nr. 2: Wer innerhalb dieser 10 Jahre erneut im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss auffällig wird, gilt automatisch als Wiederholungstäter. Dies hat verschärfte Auflagen zur Folge, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Eine erneute MPU mit erhöhten Anforderungen und längeren Abstinenznachweisen ist in der Regel unumgänglich.

Die 10-Jahres-Frist ist also kein Freifahrtschein. Sie soll zeigen, dass aus dem Fehlverhalten gelernt wurde und ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol und im Straßenverkehr gewährleistet ist.

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

  • Ein positives MPU-Gutachten ist 10 Jahre lang gültig.
  • Ein erneuter Alkoholvorfall innerhalb dieser Zeit führt zur Einstufung als Wiederholungstäter.
  • Die 10-Jahres-Frist bedeutet nicht, dass man sich in Sicherheit wiegen kann.
  • Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr und im Umgang mit Alkohol sind auch nach der MPU essenziell.