Kann man mit einem Touristenvisum in Deutschland bleiben?

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Ein Schengen-Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum, inklusive Deutschland. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer richtet sich jedoch nach der individuellen Visumgenehmigung. Eine Überschreitung dieser Frist hat schwerwiegende Konsequenzen.
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Kann man mit einem Touristenvisum in Deutschland bleiben? – Die Wahrheit über die Aufenthaltsdauer

Ein Touristenvisum für Deutschland, genauer gesagt ein Schengen-Visum, erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb dieser festgelegten Zeitspanne in Deutschland und anderen Schengen-Staaten reisen können. Die 90 Tage sind jedoch keine Garantie für einen Aufenthalt von genau 90 Tagen. Die tatsächliche erlaubte Aufenthaltsdauer wird explizit in der Visumgenehmigung selbst festgelegt.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Schengen-Visum implizit eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gewährt. Dies ist falsch. Die Visumsbehörde entscheidet individuell über die Dauer des erlaubten Aufenthalts. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Antragsverfahren berücksichtigt werden. Zu diesen Faktoren gehören die Reisehistorie des Antragstellers, die Dauer des geplanten Aufenthalts, die finanziellen Verhältnisse, die Rückreisemöglichkeiten, die Gründe für die Reise und die Art des geplanten Aufenthalts in Deutschland (z.B. Urlaub, Besichtigung, Familienbesuch).

Welche Konsequenzen hat eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer?

Die Überschreitung der im Visum festgelegten Aufenthaltsdauer birgt schwerwiegende Konsequenzen. Das Überschreiten des Aufenthaltsrechts kann zu:

  • Abschiebung: Dies ist die unmittelbarste und häufigste Reaktion auf ein Verstoßes gegen das deutsche Aufenthaltsgesetz.
  • Einreiseverbot: Ein Einreiseverbot in den Schengen-Raum kann für eine variable Zeit, in Einzelfällen sogar dauerhaft, verhängt werden.
  • Negativer Eintrag im Visa-Informationssystem: Eine negative Eintragung im Visa-Informationssystem (VIS) kann die zukünftigen Visumsanträge erheblich erschweren.
  • Zivilrechtliche und Strafrechtliche Konsequenzen: In einigen Fällen können auch zivilrechtliche oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Wichtig!

Informieren Sie sich unbedingt über die genaue Dauer Ihres Aufenthalts, die in Ihrem Visum dokumentiert ist. Beachten Sie die Frist genau und vermeiden Sie jegliche Form von Überschreitung.

Alternativen zu einem Touristenvisum:

Sollte der Aufenthalt länger als 90 Tage dauern, ist es unabdingbar, ein längerfristiges Visum zu beantragen, z.B. ein nationales Visum für Deutschland. Es ist immer ratsam, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, um eventuelle Probleme zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Schengen-Visum für Touristen zwar einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erlaubt, die exakte Aufenthaltsdauer aber im Einzelfall festgelegt und im Visum dokumentiert ist. Die Überschreitung dieser Frist hat ernste Konsequenzen. Vertrauen Sie auf die Angaben im Visum und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend. Sollten Sie eine längerfristige Reise planen, beantragen Sie die entsprechende Art des Visums.