Ist ein verstopfter Abfluss Vermietersache?

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Als Vermieter tragen Sie die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Immobilie, einschließlich der Abwasserleitungen. Daher liegt es in Ihrer Pflicht, eine Verstopfung im Abfluss zu beheben und die entstehenden Kosten zu übernehmen.
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Verstopfter Abfluss: Wann haftet der Vermieter, wann der Mieter?

Ein verstopfter Abfluss – ein Ärgernis, das sowohl Mieter als auch Vermieter gleichermaßen treffen kann. Doch wer trägt die Kosten für die Beseitigung? Die eindeutige Zuordnung der Verantwortung ist nicht immer einfach und hängt stark vom Einzelfall ab. Es ist wichtig, zwischen der Ursache der Verstopfung und der Lage der Verstopfung zu unterscheiden.

Die Verantwortung des Vermieters:

Der Vermieter haftet grundsätzlich für die ordnungsgemäße Funktion der Mietsache. Dies beinhaltet auch die Abwasserleitungen innerhalb der Wohnung und die Hauptleitungen im Gebäude. Verstopfungen, die auf mangelnde Instandhaltung seitens des Vermieters zurückzuführen sind, gehen zu seinen Lasten. Beispiele hierfür sind:

  • Altersbedingte Abnutzung der Leitungen: Wenn die Rohre veraltet und brüchig sind und deswegen regelmäßig Verstopfungen auftreten, muss der Vermieter für den Austausch oder die Reparatur sorgen.
  • Bauliche Mängel: Wurde die Abwasseranlage fehlerhaft installiert, ist der Vermieter verantwortlich.
  • Verstopfungen in Hauptleitungen: Liegt die Verstopfung in den Hauptleitungen des Gebäudes, die der Vermieter zu warten und zu pflegen hat, trägt er die Kosten.
  • Unzureichende Wartung: Hat der Vermieter seine Pflicht zur regelmäßigen Wartung der Abwasserleitungen vernachlässigt, haftet er auch für daraus resultierende Verstopfungen.

Die Verantwortung des Mieters:

Der Mieter hingegen haftet für Verstopfungen, die durch sein eigenes Handeln oder das seiner Mitbewohner verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für:

  • Falsche Entsorgung: Das Werfen von Hygieneartikeln (z.B. Tampons, Feuchttücher) oder anderen Fremdkörpern in die Toilette oder das Waschbecken.
  • Überlastung der Abwasserleitungen: Das gleichzeitige Benutzen mehrerer Wasserhähne oder die Nutzung von Geräten, die die Leitungen überfordern.
  • Unsachgemäße Nutzung: Die Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln, die die Rohre beschädigen können.

Graubereich: Abgrenzung und Beweisführung

Die Abgrenzung zwischen Mieter- und Vermieterhaftung kann im Einzelfall schwierig sein. Beispielsweise kann eine Verstopfung durch normale Abnutzung und unsachgemäße Nutzung des Mieters entstehen. Hier ist eine sorgfältige Prüfung der Sachlage notwendig. Der Mieter sollte den Vermieter umgehend über die Verstopfung informieren. Dokumentieren Sie die Situation (Fotos, Zeugenaussagen). Der Vermieter seinerseits sollte die Ursache der Verstopfung professionell begutachten lassen. Eine eindeutige Zuordnung der Kosten kann dann nur im Zweifel durch ein gerichtliches Verfahren erfolgen.

Fazit:

Die Frage, wer für einen verstopften Abfluss aufkommt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine klare Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter und eine professionelle Klärung der Ursache der Verstopfung sind essentiell, um Streitigkeiten zu vermeiden. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.