Ist man verpflichtet, eine leerstehende Wohnung zu vermieten?

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Im Zweifelsfall, beispielsweise bei einer Haussanierung, sind Eigentümer leerstehender Wohnungen verpflichtet, diese befristet zu vermieten oder zwischenzuvermieten. Wird eine zumutbare Zwischenvermietung verweigert, kann die Kommune ein Wohnnutzungsgebot erlassen, das den Eigentümer zur Vermietung verpflichtet.

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Die Pflicht zur Vermietung leerstehender Wohnungen: Ein komplexes Thema

Leerstehende Wohnungen sind in Zeiten von Wohnungsknappheit und steigenden Mieten ein Dorn im Auge vieler. Doch welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer, wenn ihre Wohnung leer steht? Sind sie verpflichtet, diese zu vermieten? Die Antwort ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der jeweiligen Landesgesetzgebung und den individuellen Umständen.

Keine generelle Vermietungspflicht, aber Ausnahmen möglich

Grundsätzlich gilt in Deutschland keine bundesweite Pflicht zur Vermietung von Wohnungen. Das Eigentumsrecht, verankert im Grundgesetz, schützt die freie Entscheidung des Eigentümers, was er mit seinem Eigentum macht. Allerdings gibt es Ausnahmen und Einschränkungen dieser Freiheit, die insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten greifen können.

Das Wohnraumzweckentfremdungsverbot

Ein wichtiger Faktor ist das sogenannte Wohnraumzweckentfremdungsverbot, das in einigen Bundesländern und Städten existiert. Dieses Verbot soll verhindern, dass Wohnraum dauerhaft anderen Zwecken zugeführt wird, beispielsweise als Ferienwohnung oder Büro. Steht eine Wohnung ohne triftigen Grund leer, kann dies als Zweckentfremdung gewertet werden. Die Konsequenzen können von Bußgeldern bis hin zur Anordnung der Vermietung reichen.

Das Wohnraumschutzgesetz und seine Auswirkungen

In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Berlin, gibt es Wohnraumschutzgesetze. Diese Gesetze geben den Kommunen die Möglichkeit, strenger gegen Leerstand vorzugehen und Eigentümer zur Vermietung zu verpflichten. Allerdings sind die Hürden für eine solche Anordnung hoch. Es muss ein öffentliches Interesse an der Vermietung bestehen, beispielsweise aufgrund von Wohnungsknappheit.

Sonderfall: Zwischenvermietung während Sanierungsarbeiten

Wie in Ihrer Einleitung angedeutet, gibt es auch Sonderfälle, in denen eine Vermietungspflicht in Betracht kommen kann. Ein solcher Fall ist die Leerstand einer Wohnung aufgrund von Sanierungsarbeiten. Hier kann die Kommune verlangen, dass die Wohnung während der Sanierungsphase zwischenvermietet wird, sofern dies zumutbar ist. Was “zumutbar” bedeutet, hängt von den konkreten Umständen ab, beispielsweise vom Umfang der Sanierungsarbeiten und der Dauer des Leerstandes. Verweigert der Eigentümer eine zumutbare Zwischenvermietung, kann die Kommune ein sogenanntes Wohnnutzungsgebot erlassen, das den Eigentümer zur Vermietung verpflichtet.

Wann ist eine Vermietung nicht zumutbar?

Es gibt jedoch auch Gründe, warum eine Vermietung nicht zumutbar sein kann. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eigenbedarf: Der Eigentümer benötigt die Wohnung für sich selbst, seine Familie oder enge Angehörige.
  • Geplante Eigennutzung: Es ist geplant, die Wohnung in absehbarer Zeit selbst zu nutzen.
  • Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen: Die Wohnung ist aufgrund umfangreicher Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen nicht bewohnbar.
  • Unwirtschaftlichkeit: Die Vermietung wäre aufgrund des Zustands der Wohnung oder anderer Umstände unwirtschaftlich.
  • Gesundheitliche Gründe: Der Eigentümer ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Wohnung zu vermieten.

Was sollten Eigentümer tun?

Eigentümer, deren Wohnungen leer stehen, sollten sich frühzeitig informieren und proaktiv handeln. Es empfiehlt sich, sich bei der zuständigen Kommune über die geltenden Regelungen zu informieren und gegebenenfalls die Gründe für den Leerstand zu erläutern. Eine offene Kommunikation kann helfen, Konflikte zu vermeiden und gemeinsam Lösungen zu finden.

Fazit: Ein Balanceakt zwischen Eigentumsrecht und sozialer Verantwortung

Die Frage, ob man verpflichtet ist, eine leerstehende Wohnung zu vermieten, ist komplex und von vielen Faktoren abhängig. Es ist ein Balanceakt zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrecht und der sozialen Verantwortung des Eigentümers, zur Linderung von Wohnungsknappheit beizutragen. Die Gesetzgebung ist regional unterschiedlich und es gibt Ausnahmen und Einschränkungen der Vermietungsfreiheit. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigene Situation richtig einzuschätzen und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern.