Kann ich ab 2024 noch eine neue Gasheizung einbauen?

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Neue Gasheizungen sind bis zum Stichtag 2024 noch zulässig. Die Frist variiert je nach Stadtgröße, wobei Städte mit über 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. [Datum] eine solche Installation erlauben. Die Wärmeplanung legt dann neue Regeln fest.
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Ab 2024: Kann man noch eine neue Gasheizung einbauen?

Die Debatte um die Zukunft von Erdgas als Heizmittel hält an. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ab 2024 noch neue Gasheizungen eingebaut werden dürfen.

Rechtliche Vorgaben

Ab dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein Einbauverbot für neue Gasheizungen in Neubauten. In bestehenden Gebäuden dürfen Gasheizungen jedoch noch bis zum 31. Dezember 2024 eingebaut werden. Abweichend davon gelten in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglicherweise strengere Regelungen.

Übergangsregelung für größere Städte

In Städten mit über 100.000 Einwohnern läuft die Übergangsfrist für den Einbau von Gasheizungen in Bestandsgebäuden bis zum 30. April 2024. Diese Regelung gilt unter anderem für Berlin, Hamburg, München und Köln.

Wärmeplanung legt neue Regeln fest

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in allen Städten und Gemeinden die Wärmeplanung. Kommunen müssen dann nachweisen, wie sie die Wärmeversorgung ihrer Gebiete klimaneutral gestalten wollen. Im Rahmen der Wärmeplanung können zusätzliche Einschränkungen für den Einbau von Gasheizungen festgelegt werden.

Ausnahmen und Sonderfälle

In bestimmten Ausnahmefällen kann der Einbau einer neuen Gasheizung auch nach 2024 zulässig sein. Beispielsweise wenn keine andere wirtschaftlich zumutbare Möglichkeit der Wärmeversorgung besteht oder wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist.

Fazit

Ab dem 1. Januar 2024 ist der Einbau neuer Gasheizungen in Neubauten in Deutschland verboten. In Bestandsgebäuden ist der Einbau bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 30. April 2024 in größeren Städten noch zulässig. Ab 2025 gelten im Rahmen der Wärmeplanung möglicherweise zusätzliche Beschränkungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die geltenden Regelungen und möglichen Ausnahmen zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.