Kann man nur mit Personalausweis fliegen?

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Innerhalb des Schengen-Raums genügt für EU-Bürger ein gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Einreise. Die Gültigkeit des Dokuments bis zum Reiseende ist zwingend erforderlich. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören ebenfalls dazu.

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Kann man mit Personalausweis fliegen?

Im Schengen-Raum, einem Gebiet aus 26 europäischen Ländern, können EU-Bürger mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass reisen. Dazu gehören neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Die Gültigkeit des Dokuments muss bis zum Ende der Reise gegeben sein. Dies bedeutet, dass der Personalausweis oder Reisepass nicht abgelaufen sein darf. Sollte das Dokument abgelaufen sein, kann der Reisende mit erheblichen Schwierigkeiten oder sogar mit der Einreiseverweigerung rechnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Fluggesellschaften möglicherweise zusätzliche Anforderungen haben, wie z. B. die Vorlage eines Reisepasses für Flüge außerhalb des Schengen-Raums. Daher ist es ratsam, sich vor der Reise bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, welche Ausweisdokumente akzeptiert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass EU-Bürger innerhalb des Schengen-Raums mit einem gültigen Personalausweis reisen können. Außerhalb des Schengen-Raums kann jedoch ein Reisepass erforderlich sein.