Kann man unter 18 nach Amerika?

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Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Einreise in die USA in der Regel eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Diese bescheinigt die Erlaubnis zur Reise und ist ein wichtiges Dokument für die Einreisekontrolle. Ohne diese kann die Einreise verweigert werden.
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Reisen von Minderjährigen unter 18 Jahren in die Vereinigten Staaten

Jugendliche unter 18 Jahren, die in die Vereinigten Staaten reisen möchten, benötigen in der Regel eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Dieses Dokument muss die Erlaubnis des Erziehungsberechtigten zur Reise des Minderjährigen sowie den Reisezeitraum umfassen. Es ist ein wichtiges Dokument für die Einreisekontrolle und kann bei Nichtvorlage zur Verweigerung der Einreise führen.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name des Minderjährigen
  • Geburtsdatum des Minderjährigen
  • Name des Erziehungsberechtigten
  • Beziehung des Erziehungsberechtigten zum Minderjährigen
  • Reiseziel in den Vereinigten Staaten
  • Reisezeitraum
  • Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • Notarielles Beglaubigungsschreiben

In manchen Fällen kann ein Minderjähriger auch mit einer anderen Person als den Erziehungsberechtigten in die Vereinigten Staaten reisen. In diesem Fall muss dem Minderjährigen eine zusätzliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegen, in der die andere Person namentlich aufgeführt und die Reise genehmigt wird.

Die Einverständniserklärung ist ein wichtiges Dokument, das sicherstellt, dass der Minderjährige mit Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten in die Vereinigten Staaten einreist. Ohne diese Erklärung kann die Einreise verweigert werden, daher ist es wichtig, dass Minderjährige dieses Dokument vor der Reise erhalten.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass einige Länder zusätzliche Anforderungen für die Reise von Minderjährigen haben können. Es wird empfohlen, sich vor der Reise bei der zuständigen US-Botschaft oder dem Konsulat nach den spezifischen Anforderungen für das Herkunftsland des Minderjährigen zu erkundigen.