Welche Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?
Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung
Flugverspätungen können eine erhebliche Belastung für Reisende darstellen, insbesondere wenn sie zu versäumten Terminen, verlorenen Gepäckstücken oder anderen Unannehmlichkeiten führen. Um Fluggästen eine Entschädigung für die durch Flugverspätungen verursachten Unannehmlichkeiten zu gewähren, haben die Europäische Union (EU) und andere Länder Vorschriften erlassen, die Passagieren finanzielle Entschädigungen zusprechen.
Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch
Um einen Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verspätungsdauer: Die Flugverspätung muss mindestens drei Stunden betragen.
- Gründe für die Verspätung: Die Verspätung muss auf Gründe zurückzuführen sein, die unter die Kontrolle der Fluggesellschaft fallen, wie z. B. technische Probleme, Crew-Mangel oder Streiks im Unternehmen.
- Buchung mit der Fluggesellschaft: Der Flug muss direkt bei der Fluggesellschaft oder über einen autorisierten Reisevermittler gebucht worden sein.
- Sitzplatzbestätigung: Der Passagier muss zum Zeitpunkt der Verspätung einen bestätigten Sitzplatz für den betroffenen Flug haben.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugstrecke und beträgt:
- Kurzstrecke (bis 1500 km): 250 €
- Mittelstrecke (bis 3500 km): 400 €
- Langstrecke (über 3500 km): 600 €
Fristen für die Einreichung eines Anspruchs
Fluggäste müssen ihren Entschädigungsanspruch in der Regel innerhalb einer Frist von zwei bis drei Jahren nach dem Datum der Flugverspätung einreichen. Die genaue Frist kann je nach Land variieren.
Antragstellung
Um einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen, können Fluggäste die folgenden Schritte unternehmen:
- Beschwerde bei der Fluggesellschaft: Zunächst sollte eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft eingereicht werden. Die Beschwerde sollte die Flugdaten, die Verspätungsdauer und die Gründe für den Antrag enthalten.
- Online-Antragsformulare: Viele Fluggesellschaften bieten Online-Antragsformulare an, die bequem ausgefüllt und eingereicht werden können.
- Unabhängige Schlichtungsstellen: Wenn die Fluggesellschaft den Antrag ablehnt oder nicht rechtzeitig antwortet, können sich Fluggäste an unabhängige Schlichtungsstellen wenden, die bei der Beilegung von Streitigkeiten helfen.
Zusätzliche Rechte
Zusätzlich zur Entschädigung haben Fluggäste im Falle einer Flugverspätung folgende Rechte:
- Betreuung: Die Fluggesellschaft muss den Passagieren bei Verspätungen über drei Stunden angemessene Betreuung bieten, wie z. B. Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterkunft.
- Umbuchung oder Rückerstattung: Bei Verspätungen über fünf Stunden können Fluggäste eine Umbuchung oder Rückerstattung verlangen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vorschriften nur für Flüge innerhalb der EU oder von einem EU-Flughafen in ein Nicht-EU-Land gelten. Flüge von Nicht-EU-Flughäfen nach Nicht-EU-Ländern fallen nicht unter diese Vorschriften.
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