Wie lange muss die Verspätung eines Fluges sein, um eine Entschädigung zu erhalten?
Flugverspätung: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Flugverspätungen gehören leider zum Reisealltag. Doch wann berechtigt eine Verspätung tatsächlich zu einer finanziellen Entschädigung? Die Rechtslage ist komplex, doch im Kern geht es um die Dauer der Verspätung und die Gründe dafür.
Die magische Drei-Stunden-Marke: Grundsätzlich haben Fluggäste gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ankommt. Dies gilt für Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union starten oder mit einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden und innerhalb der EU landen. Die entscheidende Uhrzeit ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen.
Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände
Es gibt jedoch einen wichtigen Vorbehalt: Die Verspätung muss nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein. Dies ist ein entscheidender Punkt, der oft zu Streitigkeiten führt. Als außergewöhnliche Umstände gelten Ereignisse, die der Fluggesellschaft nicht zuzurechnen sind und die auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten verhindert werden können. Beispiele hierfür sind:
- Unwetter: Starker Schneefall, heftige Gewitter, Orkane etc., die den Flugbetrieb unmöglich machen.
- Streiks: Streiks von Fluglotsen oder Bodenpersonal, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann.
- Vogel- oder Wildschaden: Ein Vogelschlag, der zu einer notwendigen Reparatur führt.
- Terroristische Anschläge oder Sicherheitsrisiken: Ereignisse, die die Sicherheit des Flugbetriebs gefährden.
- Technische Defekte am Flugzeug, die nicht durch mangelnde Wartung entstanden sind: Ein unerwarteter, plötzlicher Motorschaden.
Wichtig: Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Ein einfacher Hinweis darauf reicht nicht aus. Eine detaillierte Begründung ist erforderlich. Häufige Verspätungen aufgrund von Personalmangel oder chronischen Problemen mit der Flugzeugwartung gelten nicht als außergewöhnliche Umstände.
Höhe der Entschädigung und Verjährung:
Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugdistanz:
- Bis 1500 km: 250 €
- Zwischen 1500 und 3500 km: 400 €
- Über 3500 km: 600 €
Diese Beträge können je nach Einzelfall variieren. Es ist ratsam, sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Die Frist für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs beträgt drei Jahre ab dem Tag der geplanten Ankunft des Fluges.
Fazit: Eine Flugverspätung von über drei Stunden berechtigt in der Regel zu einer Entschädigung. Ob Sie diese tatsächlich erhalten, hängt jedoch entscheidend davon ab, ob die Fluggesellschaft die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände begründen kann. Dokumentation der Verspätung und Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft sind wichtige Schritte bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.
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