Wie lange darf sich ein Zug verspätet?

14 Sicht
Bei über 20 Minuten Verspätung des Nahverkehrszuges können Fahrgäste einen Fernverkehrszug (IC/ICE) nutzen und die Kosten später erstattet bekommen. Dies gilt für reguläre Tickets ohne Reservierung.
Kommentar 0 mag

Zugverspätungen: Wie lange darf sich ein Zug verspätet?

Im öffentlichen Nahverkehr kommt es immer wieder zu Verspätungen, die für Fahrgäste ärgerlich sein können. Doch wie lange darf sich ein Zug eigentlich verspäten, bevor Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung haben?

Regelung im Nahverkehr

Laut der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 haben Fahrgäste im Nahverkehr ab einer Verspätung von 20 Minuten folgende Rechte:

  • Fahrgastrechte: Fahrgäste können sich beim Kundenservice des Verkehrsunternehmens beschweren und eine Erstattung des Fahrpreises oder eine Entschädigung fordern.
  • Nutzung von Fernverkehrszügen: Bei Verspätungen über 20 Minuten können Fahrgäste mit regulären Tickets ohne Reservierung in Fernverkehrszüge (IC/ICE) umsteigen und die Kosten später erstattet bekommen.

Regelung im Fernverkehr

Im Fernverkehr gelten andere Regelungen:

  • Verspätungen bis zu 59 Minuten: Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Verspätungen ab 60 Minuten: Fahrgäste haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises.
  • Verspätungen ab 120 Minuten: Fahrgäste haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises.

Wichtig: Die Fahrgastrechte gelten nur für reguläre Tickets ohne Reservierung. Für Tickets mit Reservierung gelten möglicherweise abweichende Regelungen.

Vorgehen bei Verspätungen

Bei Verspätungen sollten Fahrgäste folgende Schritte unternehmen:

  • Den Zugbegleiter informieren und sich eine Verspätungsbescheinigung ausstellen lassen.
  • Sich beim Kundenservice des Verkehrsunternehmens beschweren.
  • Die Kosten für die Nutzung von Fernverkehrszügen aufbewahren und später beim Verkehrsunternehmen einreichen.

Haftungsausschluss

Die hier dargestellten Informationen basieren auf den gesetzlichen Bestimmungen und können sich ändern. Es wird empfohlen, sich für aktuelle Informationen an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu wenden.