Wie lange muss ein Hotel vergessene Sachen aufbewahren?

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Verlorene Gegenstände im Hotel? Die Aufbewahrungspflicht des Hotels beträgt in Deutschland mindestens sechs Monate. Ein Anspruch auf Nachsendung besteht dabei jedoch nicht. Die Rückgabe erfolgt nur, wenn der Gast sich meldet und die Fundsache abholt.
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Aufbewahrungspflicht für vergessene Gegenstände in Hotels

Als Gast in einem Hotel kann es passieren, dass man versehentlich etwas vergessen hat. Das deutsche Recht regelt die Pflichten des Hotels im Umgang mit solchen Fundsachen.

Aufbewahrungsfrist

Gemäß § 966 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein Hotel verpflichtet, vergessene Gegenstände für mindestens sechs Monate aufzubewahren. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem das Hotel die Fundsache in Besitz genommen hat.

Kein Anspruch auf Nachsendung

Das Hotel ist nicht verpflichtet, vergessene Gegenstände an den Gast nachzusenden. Der Gast muss sich selbst beim Hotel melden und die Fundsache abholen.

Rückgabepflicht

Das Hotel ist verpflichtet, die Fundsache an den Eigentümer zurückzugeben, sobald dieser sich meldet und die Besitzrechte nachweist.

Form der Aufbewahrung

Das Hotel muss dafür sorgen, dass die vergessenen Gegenstände sicher und sachgemäß aufbewahrt werden. Dazu gehört auch ein angemessener Schutz vor Diebstahl, Beschädigung oder Verderb.

Ausnahmen

In bestimmten Fällen kann das Hotel von der Aufbewahrungspflicht befreit werden, beispielsweise wenn:

  • Die Aufbewahrung unverhältnismäßig aufwändig oder kostspielig wäre.
  • Die Fundsache verderblich ist und nicht sachgemäß aufbewahrt werden kann.
  • Der Gegenstand offensichtlich keinen Wert hat.

Haftung

Das Hotel haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Aufbewahrung oder den Verlust von vergessenen Gegenständen entstehen. Die Haftung ist auf den Zeitwert der Fundsache begrenzt.

Tipps für Gäste

Um zu vermeiden, dass man im Hotel etwas vergisst, sollten Gäste Folgendes beachten:

  • Den Gepäckraum gründlich durchsuchen, bevor man auscheckt.
  • Wertvolle Gegenstände in der Nähe des Bettes oder an einem anderen sicheren Ort aufbewahren.
  • Falls man etwas vermisst, das Hotel unverzüglich informieren.

Fazit

Die Aufbewahrungspflicht für vergessene Gegenstände in Hotels beträgt in Deutschland mindestens sechs Monate. Das Hotel ist nicht verpflichtet, die Fundsache nachzusenden, muss sie aber an den Eigentümer zurückgeben, wenn dieser sich meldet. Gäste sollten auf ihre Wertsachen achten und sich im Falle eines Verlustes umgehend an das Hotel wenden.