Wie lange muss man auf Gepäck beim Flughafen Entschädigung warten?

8 Sicht
Gepäckverluste oder -verspätungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen am Flughafen gemeldet werden. Tritt das Gepäck wieder auf, sind die Belege innerhalb von 21 Tagen einzureichen. Ansprüche verjähren nach zwei Jahren.
Kommentar 0 mag

Entschädigung bei Gepäckverspätungen und -verlusten am Flughafen: Zeitrahmen und Vorgehen

Wenn Sie bei Ihrer Reise erleben, dass Ihr Gepäck verspätet eintrifft oder gar verloren geht, kann dies eine sehr stressige Situation sein. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um diese zu erhalten.

Zeitrahmen für die Meldung

Sobald Sie feststellen, dass Ihr Gepäck nicht angekommen ist oder verspätet eintreffen wird, müssen Sie dies unverzüglich der Fluggesellschaft am Flughafen melden. Dies sollte spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft des Flugzeugs geschehen.

Zeitrahmen für die Einreichung von Belegen

Sollte Ihr Gepäck wieder auftauchen, müssen Sie die Belege innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks einreichen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Gepäckanhänger
  • Boardingpass
  • Zahlungsbelege für notwendige Ausgaben (z. B. Kleidung, Toilettenartikel)

Verjährungsfrist

Alle Ansprüche auf Entschädigung bei Gepäckverspätungen oder -verlusten verjähren nach zwei Jahren ab dem Datum, an dem das Flugzeug am Zielort angekommen ist.

Schritte zur Einreichung eines Entschädigungsantrags

  1. Meldung am Flughafen: Melden Sie den Gepäckverlust oder die -verspätung unverzüglich am Flughafen bei der Fluggesellschaft.
  2. Ausfüllen eines PIR: Überprüfen Sie, ob die Fluggesellschaft eine Meldung über unregelmäßiges Gepäck (PIR) ausfüllt. Dies ist ein offizielles Dokument, das Ihre Meldung bestätigt.
  3. Belege sammeln: Bewahren Sie alle Belege auf, die sich auf Ihr Gepäck beziehen, wie z. B. den Gepäckanhänger, den Boardingpass und Quittungen für notwendige Ausgaben.
  4. Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen: Wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft, um einen Entschädigungsantrag einzureichen. Geben Sie Ihre PIR-Nummer und alle relevanten Belege an.
  5. Prüfung des Antrags: Die Fluggesellschaft wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen gegebenenfalls eine Entschädigung anbieten.
  6. Streitigkeiten: Sollten Sie mit der angebotenen Entschädigung nicht zufrieden sein, können Sie sich an höhere Stellen wenden, wie z. B. die Regulierungsbehörde für Luftfahrt in Ihrem Land oder den Ombudsmann der Fluggesellschaft.

Es ist wichtig, die oben genannten Zeitrahmen einzuhalten und alle erforderlichen Belege einzureichen, um Ihren Anspruch auf eine Entschädigung zu maximieren. Denken Sie daran, dass Sie bei Unklarheiten oder Problemen nicht zögern sollten, die Fluggesellschaft zu kontaktieren oder rechtlichen Rat einzuholen.