Wie viel Entschädigung bei einer Stunde Verspätung?

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Bei einer einstündigen Verspätung im Zugverkehr haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung von 25 % des Fahrpreises. Nach zwei Stunden Verspätung beträgt die Erstattung sogar 50 %.

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Entschädigungsregelungen bei Zugverspätungen

Im Falle von Verspätungen im Zugverkehr haben Fahrgäste Anspruch auf eine Entschädigung, abhängig von der Dauer der Verspätung. Die Höhe der Entschädigung wird in der Regel prozentual zum gezahlten Fahrpreis berechnet.

Gemäß der EU-Verordnung 1371/2007, die in Deutschland umgesetzt wurde, gelten folgende Entschädigungsregelungen:

  • Bei einer einstündigen Verspätung: 25 % des Fahrpreises
  • Bei einer Verspätung von zwei Stunden: 50 % des Fahrpreises

Diese Regelung gilt für alle Züge, die innerhalb der Europäischen Union verkehren, unabhängig davon, mit welcher Bahngesellschaft der Fahrgast reist.

Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Fahrgäste ihre Fahrkarte sowie einen Nachweis über die Verspätung vorlegen. Der Nachweis kann beispielsweise durch eine Verspätungsbescheinigung der Bahngesellschaft oder durch einen Zeitungsartikel über die Verspätung erbracht werden.

Die Entschädigung kann in Form einer Rückerstattung oder einer Gutschrift auf das Kundenkonto des Fahrgastes erfolgen. Die Bahngesellschaften sind verpflichtet, Fahrgäste über ihre Entschädigungsrechte zu informieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass es einige Ausnahmen von den Entschädigungsregelungen gibt. So besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Streiks zurückzuführen ist.

Wenn Sie eine Zugverspätung erleben, sollten Sie sich an die Bahngesellschaft wenden, um Informationen über Ihre Entschädigungsrechte zu erhalten.