Wie wird das Fahrverbot gezählt?

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Fahrverbote werden nach der Kalenderzeit berechnet. Ein Monat entspricht 30 bzw. 31 Tagen, Woche 7 Tagen und der Tag 24 Stunden. Die Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) regelt diese Berechnungsweise im Detail.
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Fahrverbot: Wie wird es gezählt? – Die wichtigsten Details im Überblick

Ein Fahrverbot ist eine unangenehme Folge von Verkehrsdelikten. Doch wie wird diese Sperrfrist eigentlich berechnet? Viele Autofahrer sind sich unsicher, ob die Berechnung nach Tagen, Wochen oder Monaten erfolgt.

Grundsätzlich gilt: Fahrverbote werden nach der Kalenderzeit berechnet. Das bedeutet, dass ein Monat 30 bzw. 31 Tage umfasst, eine Woche 7 Tage und ein Tag 24 Stunden. Die Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) regelt diese Berechnungsweise im Detail.

Ein Beispiel: Ein Fahrverbot von einem Monat beginnt am Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids und endet genau einen Monat später. Dieser Monat umfasst dann 30 oder 31 Tage, abhängig vom entsprechenden Monat im Kalender.

Wichtig:

  • Feiertage oder Wochenenden werden bei der Berechnung des Fahrverbots nicht berücksichtigt.
  • Die Anfang und Endzeit des Fahrverbots sind in der Regel im Bußgeldbescheid angegeben.
  • Beginn und Ende des Fahrverbots erfolgen unabhängig vom Zeitpunkt der Zustellung.

Wie kann man ein Fahrverbot vermeiden?

Um ein Fahrverbot zu vermeiden, ist es am wichtigsten, sich an die Verkehrsregeln zu halten und die Geschwindigkeit zu beachten. Darüber hinaus helfen folgende Tipps:

  • Regelmäßige Wartung des Fahrzeugs: Sorgfältige Fahrzeugwartung kann technische Mängel vermeiden, die zu Fehlverhalten im Straßenverkehr führen können.
  • Abstand halten: Genügend Abstand zum Vordermann bietet mehr Reaktionszeit und verringert das Risiko eines Unfalls.
  • Konzentration im Verkehr: Ablenkungen wie Handy oder Radio sollten im Straßenverkehr vermieden werden.
  • Alkohol- und Drogenkonsum: Vor dem Fahren sollte auf Alkohol und Drogen verzichtet werden.

Weitere Informationen:

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Fahrverbote haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden, beispielsweise an die Bußgeldstelle, die Polizei oder einen Anwalt.