Ist Creme im Handgepäck erlaubt?

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Handgepäck-Regeln beschränken Flüssigkeiten auf maximal 100 ml pro Behälter. Cremes, Lotionen und ähnliche Produkte müssen dieser Vorgabe entsprechen. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Artikel und Spezialnahrung. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die aktuellen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft.
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Creme im Handgepäck: Was ist erlaubt und was nicht?

Die Frage, ob Creme im Handgepäck erlaubt ist, lässt sich kurz und knapp beantworten: Ja, aber… Die Einschränkung liegt in den strikten Regeln für Flüssigkeiten, die für das Handgepäck gelten. Diese Bestimmungen dienen der Sicherheit und sind international weitgehend einheitlich, variieren aber in Nuancen je nach Fluggesellschaft und Zielland.

Die 100-ml-Regel: Das A und O für Cremes im Handgepäck

Das entscheidende Kriterium ist die Verpackung: Cremes, Lotionen, Gele, Zahnpasta und ähnliche Produkte dürfen nur in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern (ml) mitgeführt werden. Auch wenn die Tube oder Dose eigentlich mehr fasst, aber nur teilweise gefüllt ist, zählt das Gesamtvolumen des Behälters. Ein 150-ml-Behälter mit nur 50 ml Creme ist also nicht erlaubt.

Die Tütenregel: Alles muss in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel

Alle Flüssigkeiten, Cremes und Gele im Handgepäck müssen in einem einzigen, transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut werden. Dieser Beutel muss separat am Sicherheitsscheck vorgezeigt werden. Vergessen Sie nicht, diesen Beutel bereits vor dem Sicherheitscheck aus dem Handgepäck zu nehmen, um die Kontrolle zu beschleunigen.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Medizinische Notwendigkeit und Spezialnahrung

Es gibt Ausnahmen von der 100-ml-Regel. Medizinisch notwendige Artikel und Spezialnahrung für Babys und Kleinkinder dürfen in größeren Mengen mitgeführt werden. Hier ist jedoch in der Regel ein ärztliches Attest erforderlich. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft oder beim zuständigen Gesundheitsamt über die notwendigen Dokumente und Verfahren.

Die Verantwortung liegt bei Ihnen: Informieren Sie sich vor Reiseantritt!

Die Vorschriften können sich ändern. Es ist Ihre Verantwortung, sich vor dem Flug über die aktuellen Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft und des Zielflughafens zu informieren. Überprüfen Sie die Webseite Ihrer Fluggesellschaft oder kontaktieren Sie deren Kundenservice. Auch die Webseite der Bundespolizei oder vergleichbarer Behörden des Ziellandes bietet oft hilfreiche Informationen.

Fazit:

Creme im Handgepäck ist grundsätzlich erlaubt, sofern sie die oben genannten Regeln bezüglich der Füllmenge und Verpackung einhält. Eine gründliche Vorbereitung und rechtzeitige Information über die geltenden Vorschriften vermeiden unnötige Probleme am Flughafen und gewährleisten einen reibungslosen Reiseverlauf. Planen Sie etwas mehr Zeit für den Sicherheitscheck ein, insbesondere bei grösseren Mengen an Flüssigkeiten.