Welche Flüssigkeiten dürfen ins Aufgabegepäck?
Flüssigkeiten im Aufgabegepäck: Was ist erlaubt?
Die meisten Reisenden fragen sich: Was darf ins Aufgabegepäck? Insbesondere bei Flüssigkeiten herrscht oft Verwirrung. Klar ist: Grundsätzlich sind Flüssigkeiten im Aufgabegepäck erlaubt, solange sie nicht entflammbar oder gefährlich sind.
Was zählt zu Flüssigkeiten?
- Getränke aller Art (Wasser, Säfte, alkoholische Getränke)
- Cremes, Lotionen, Shampoos, Duschgele
- Parfüm und Deodorants
- Flüssige Medikamente
- Flüssige Lebensmittel (z.B. Honig, Marmelade)
Keine Mengenbegrenzung!
Im Gegensatz zum Handgepäck gibt es keine Mengenbegrenzung für Flüssigkeiten im Aufgabegepäck. Sie können also auch größere Mengen an Flüssigkeiten einpacken.
Auch Behälter mit mehr als 100 Millilitern sind erlaubt!
Im Handgepäck sind Flüssigkeiten nur in Behältern mit maximal 100 Millilitern erlaubt. Im Aufgabegepäck gibt es diese Begrenzung nicht.
Was ist verboten?
- Entflammbare Flüssigkeiten: Benzin, Feuerzeugbenzin, Spiritus, Nagellackentferner
- Gefährliche Flüssigkeiten: Säuren, Laugen, Bleichmittel
- Druckbehälter: Spraydosen, Feuerzeuge
Tipps für das Einpacken von Flüssigkeiten:
- Verpacken Sie Flüssigkeiten in sicheren Behältern, die nicht auslaufen können.
- Wickeln Sie die Behälter in Folie ein, um ein Auslaufen zu verhindern.
- Legen Sie die Flüssigkeiten in getrennten Beuteln in Ihr Gepäck.
Wichtig:
- Informieren Sie sich vor der Reise über die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Einige Fluggesellschaften haben spezielle Regeln für Flüssigkeiten im Aufgabegepäck.
- Packen Sie Flüssigkeiten nicht direkt in Ihre Kleidung, um Flecken zu vermeiden.
Mit diesen Tipps können Sie sicher sein, dass Ihre Flüssigkeiten im Aufgabegepäck sicher und unbeschadet an Ihr Ziel gelangen.
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