Kann man Aufgabegepäck aufteilen?

10 Sicht
Sie können Ihr aufgegebenes Gepäck aufteilen, wenn Sie auf derselben Flugreservierung reisen. So können Sie z.B. bei zwei Gepäckstücken bis 20 kg (40 kg insgesamt) ein Gepäckstück mit 15 kg und das andere mit 25 kg befüllen.
Kommentar 0 mag

Gepäckaufteilung beim Check-in: Geht das? Und wie?

Die Frage nach der Aufteilung des Aufgabegepäcks stellt sich vielen Reisenden, insbesondere wenn man verschiedene Gepäckstücke mit unterschiedlichem Gewicht besitzt oder die Gewichtsgrenzen der Fluggesellschaft knapp ausnutzen möchte. Die kurze Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen ist eine Aufteilung des Aufgabegepäcks möglich, aber es gibt wichtige Bedingungen zu beachten.

Die entscheidende Bedingung: Gleiche Buchung

Der Schlüssel zur erfolgreichen Gepäckaufteilung liegt in der gemeinsamen Flugreservierung. Reisen Sie und Ihr Reisepartner auf derselben Buchung (also mit derselben Buchungsreferenz), können Sie Ihr gemeinsames Freigepäck problemlos auf mehrere Koffer verteilen. Haben Sie beispielsweise ein Freigepäck von zwei Gepäckstücken à 20 kg, können Sie diese 40 kg auf beliebige Weise aufteilen. Ein Koffer mit 15 kg und der andere mit 25 kg ist also kein Problem. Das gilt ebenso für die Anzahl der Gepäckstücke – liegen Ihnen drei Gepäckstücke zu je 15kg zu, können Sie diese auch auf zwei (z.B. 20kg + 10kg) oder sogar einen Koffer verteilen, solange Sie das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.

Ausnahmen und wichtige Hinweise:

  • Gewicht pro Gepäckstück: Obwohl Sie das Gesamtgewicht Ihres Freigepäcks aufteilen können, beachten Sie die Gewichtsbeschränkung pro Gepäckstück. Viele Fluggesellschaften begrenzen das Maximalgewicht eines einzelnen Koffers auf 32 kg. Ein einzelner Koffer von 40 kg wird in der Regel nicht akzeptiert.
  • Abmessungen: Die erlaubten Abmessungen jedes Gepäckstücks müssen ebenfalls eingehalten werden, unabhängig von der Gewichtsverteilung. Ein übergroßes Gepäckstück wird auch dann abgelehnt, wenn das Gesamtgewicht des restlichen Gepäcks geringer ist.
  • Einzelbuchungen: Reisen Sie auf separaten Buchungen, selbst wenn Sie mit derselben Person unterwegs sind, wird die Gepäckaufteilung in der Regel nicht möglich sein. Jeder Reisende muss dann sein eigenes Freigepäck separat aufgeben.
  • Sondergepäck: Für Sondergepäck (z.B. Sportgeräte, Musikinstrumente) gelten oft eigene Gewichts- und Abmessungsbestimmungen, die von der Standard-Gepäckaufteilung unabhängig sind.
  • Fluggesellschaftsspezifische Regeln: Die oben genannten Informationen sind allgemeine Richtlinien. Es ist unbedingt ratsam, sich vor dem Flug auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft über die genauen Gepäckbestimmungen zu informieren. Hier finden Sie detaillierte Angaben zu Gewicht, Abmessungen und Anzahl der erlaubten Gepäckstücke.

Fazit:

Die Aufteilung des Aufgabegepäcks ist in der Regel möglich, wenn Sie auf derselben Flugreservierung reisen und die Gewichts- und Abmessungsbeschränkungen der Fluggesellschaft pro Gepäckstück beachten. Eine vorherige Klärung der Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft ist jedoch immer empfehlenswert, um böse Überraschungen am Flughafen zu vermeiden.