Wie viel Liter darf man im Aufgabegepäck haben?

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Im Aufgabegepäck sind Flüssigkeiten in Behältern über 100 ml unbegrenzt erlaubt. Achten Sie auf die Liste verbotener Flüssigkeiten. Zusätzliche Informationen finden Sie bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
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Flüssigkeiten im Aufgabegepäck: Was ist erlaubt, was verboten?

Die Frage nach der erlaubten Flüssigkeitsmenge im Aufgabegepäck beschäftigt viele Reisende. Im Gegensatz zum Handgepäck, wo strenge Regeln bezüglich Menge und Verpackung gelten, sind die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Aufgabegepäck deutlich lockerer. Die oft gehörte Aussage „Flüssigkeiten über 100ml sind im Aufgabegepäck erlaubt“ ist jedoch eine Vereinfachung und bedarf genauerer Betrachtung.

Die Kurzfassung: Im Aufgabegepäck gibt es keine generelle Mengenbeschränkung für Flüssigkeiten in Behältern über 100 ml. Sie dürfen also theoretisch beliebig viele Liter an Flüssigkeiten einchecken, solange diese in geeigneten Behältern verpackt sind.

Aber Vorsicht: Diese scheinbare Freiheit hat einige wichtige Einschränkungen:

  • Verbotene Flüssigkeiten: Die Aussage, dass beliebige Flüssigkeiten erlaubt sind, ist entscheidend falsch. Viele Flüssigkeiten sind aus Sicherheitsgründen nach wie vor verboten. Hierzu gehören insbesondere:

    • Entzündliche Flüssigkeiten: Benzin, Lösungsmittel, Feuerzeugbenzin etc.
    • Ätzende Flüssigkeiten: Säure, Laugen etc.
    • Explosionsgefährliche Stoffe: Sprengstoffe, Butangas etc.
    • Toxische Stoffe: Gifte, Pestizide etc.
    • Gefahrstoffe: Diese sind in der Regel auf der Verpackung gekennzeichnet (Gefahrstoffkennzeichnung).
  • Sichere Verpackung: Flüssigkeiten müssen sicher verpackt sein, um ein Auslaufen oder Beschädigen zu vermeiden. Dies bedeutet in der Regel dicht verschlossene Behälter, die idealerweise zusätzlich in einer Plastiktüte oder einem anderen Schutzbeutel verpackt sind. Andernfalls droht im Schadensfall der Verlust Ihres Gepäcks oder im schlimmsten Fall eine Gefährdung anderer Passagiere.

  • Fluggesellschaftsspezifische Bestimmungen: Obwohl es keine allgemeine Mengenbegrenzung gibt, können einzelne Fluggesellschaften zusätzliche Regelungen oder Einschränkungen haben. Es ist daher unbedingt notwendig, sich vor dem Flug auf der Website der jeweiligen Fluggesellschaft über deren Bestimmungen zu informieren. Besonders bei der Beförderung von Gefahrgütern (z.B. medizinische Flüssigkeiten) sind die Vorschriften oft strenger und erfordern möglicherweise spezielle Genehmigungen oder Deklarationen.

  • Gewicht und Größe des Gepäcks: Auch wenn die Flüssigkeitsmenge im Aufgabegepäck theoretisch unbegrenzt ist, unterliegt das gesamte Gepäckstück selbst Gewichts- und Größenbeschränkungen. Die zulässigen Maße und Gewichte variieren je nach Fluggesellschaft und Buchungsklasse.

Fazit: Die Aussage “unbegrenzt” bezieht sich lediglich auf das Volumen, nicht auf die Art der Flüssigkeit oder die Gesamtmenge des Gepäcks. Informieren Sie sich immer vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen und beachten Sie unbedingt die Liste verbotener Flüssigkeiten. Eine sichere und problemlose Reise beginnt mit einer gründlichen Vorbereitung!