Ist Labello eine Flüssigkeit im Handgepäck?

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Labello zählt im Handgepäck nicht zu den Flüssigkeiten. Ähnlich verhält es sich mit festem Lidschatten, Lippenstift, Feuchttüchern und Puder. Diese Kosmetikartikel unterliegen nicht den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Flugzeug. Reisende können sie problemlos im Handgepäck mitführen, ohne sie in einem separaten Beutel verstauen zu müssen.

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Labello im Handgepäck: Flüssig oder Fest? Eine Reise durch die Bestimmungen.

Die Frage nach der Mitnahme von Labello im Handgepäck beschäftigt viele Reisende. Die Bestimmungen zum Transport von Flüssigkeiten im Flugzeug sind oft verwirrend, und die Konsistenz von Labello liegt irgendwo zwischen fest und cremig. Daher ist Klarheit gefragt.

Die entscheidende Frage ist nicht, ob Labello flüssig ist, sondern ob es sich um eine flüssigkeitsähnliche Substanz im Sinne der Luftfahrtbestimmungen handelt. Die EU-Verordnung regelt dies präzise: Flüssigkeiten, Gele und Aerosole müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml pro Stück transportiert werden und in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel (max. 1 Liter Fassungsvermögen) verpackt sein.

Labello, in seiner typischen Stiftform, fällt nicht unter diese Regelung. Seine feste, wachsartige Konsistenz entspricht nicht der Definition von Flüssigkeiten, Gelen oder Aerosolen. Es verhält sich ähnlich wie Lippenstifte oder fester Lidschatten. Diese Kosmetikprodukte können ohne Einschränkungen im Handgepäck mitgeführt werden – ein separater Beutel ist nicht notwendig.

Wichtige Anmerkung: Die Situation kann sich verändern, wenn Labello in einer ungewöhnlichen Verpackung vorliegt, beispielsweise in einer flüssigen Form in einer Tube. In diesem Fall unterliegt es den Flüssigkeitsbeschränkungen. Achten Sie daher immer auf die Produktbeschreibung und die Verpackung. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich vor dem Flug beim jeweiligen Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft zu informieren.

Fazit: Ein herkömmlicher Labello-Stift darf bedenkenlos im Handgepäck mitgeführt werden. Die Befürchtungen, ihn extra verpacken zu müssen, sind in der Regel unbegründet. Dennoch empfiehlt sich, auf die Produktform und -verpackung zu achten und im Zweifel die Airline zu kontaktieren, um eventuelle Unklarheiten auszuräumen und einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten.