Kann ich Make-up mit ins Flugzeug nehmen?

4 Sicht

Kosmetika im Handgepäck? Kein Problem! Flüssig-Make-up, Parfüm & Co. dürfen mit, vorausgesetzt, sie sind in maximal 100 ml großen Behältern verpackt und befinden sich in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel. So gehts reibungslos durch die Sicherheitskontrolle.

Kommentar 0 mag

Kosmetik im Handgepäck: So klappt’s mit dem Flug!

Der Urlaub steht bevor, und die Kosmetiktasche ist gepackt. Aber dürfen all Ihre Lieblings-Make-up-Produkte eigentlich mit ins Flugzeug? Die Antwort ist: Ja, aber mit ein paar wichtigen Einschränkungen. Die Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gele im Handgepäck gelten nämlich auch für Kosmetikartikel. Verzweifeln Sie aber nicht, mit der richtigen Vorbereitung wird der Check-in zum Kinderspiel.

Die 100-ml-Regel: Das A und O für Kosmetik im Handgepäck

Das wichtigste Kriterium ist die 100-ml-Regel. Alle flüssigen, cremigen oder gelartigen Kosmetikprodukte – dazu gehören Flüssig-Make-up, Concealer, Mascara, Lippenstift (oft in einem Stift verpackt, aber dennoch flüssig), Cremes, Lotionen, Parfüms, Deos (auch Roll-ons), Nagellack und Haarspray – müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern verpackt sein. Dabei zählt das Fassungsvermögen des Behälters, nicht der tatsächliche Füllstand. Ein halbvoller 200-ml-Behälter ist also verboten.

Der transparente Sicherheitsbeutel: Ordnung schafft Sicherheit

Die 100-ml-Behälter müssen außerdem in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel untergebracht werden. Dieser Beutel sollte nicht größer als 20 x 20 cm sein. Achten Sie darauf, dass der Beutel gut verschlossen ist und alle Produkte sichtbar sind. Ein undurchsichtiger oder beschädigter Beutel führt zu Problemen bei der Sicherheitskontrolle.

Ausnahmen von der 100-ml-Regel:

Es gibt einige Ausnahmen von der 100-ml-Regel. Medikamente, die Sie während des Fluges benötigen, dürfen in größeren Mengen mitgeführt werden. Es ist jedoch ratsam, ein ärztliches Attest mitzuführen, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Auch Babynahrung oder spezielle Lebensmittel für Kleinkinder sind in der Regel von der Regel ausgenommen. Informieren Sie sich jedoch am besten im Vorfeld bei Ihrer Fluggesellschaft.

Im aufgegebenen Gepäck:

Alle Kosmetikartikel, die nicht der 100-ml-Regel entsprechen oder aus anderen Gründen nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen (z.B. besonders große Mengen an Nagellackentferner), können im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Beachten Sie jedoch, dass das aufgegebene Gepäck einem höheren Risiko für Beschädigungen ausgesetzt ist. Verpacken Sie empfindliche Produkte daher sorgfältig und schützen Sie sie zusätzlich.

Gut vorbereitet, entspannt am Gate:

Mit ein wenig Vorbereitung ist das Mitführen von Kosmetikprodukten im Handgepäck kein Problem. Achten Sie auf die 100-ml-Regel, den transparenten Beutel und die möglichen Ausnahmen. So können Sie Ihren Urlaub entspannt beginnen, ohne sich um die Sicherheitskontrolle sorgen zu müssen. Eine gut organisierte Kosmetiktasche spart Ihnen Zeit und Nerven – und sorgt dafür, dass Sie perfekt gestylt in Ihrem Urlaub ankommen!