Darf ich 150 ml Deo im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen?

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Die EASA schreibt vor, dass Deodorants im Handgepäck nur in Behältern mit maximal 100 Millilitern Volumen erlaubt sind. Dies gilt für Aerosole und Deo-Stifte gleichermaßen.

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Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema aufgreift und zusätzliche Informationen liefert, um Duplikate zu vermeiden:

Darf mein Deo mit ins Handgepäck? Was Sie über Flüssigkeiten im Flugzeug wissen müssen

Die Frage, ob das geliebte Deo mit ins Handgepäck darf, beschäftigt viele Reisende vor dem Abflug. Die Antwort ist – wie so oft bei Flugreisen – etwas komplizierter als ein einfaches Ja oder Nein. Grundsätzlich gilt: Die EU-Sicherheitsbestimmungen (festgelegt von der EASA) schränken die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ein. Aber was bedeutet das konkret für Deodorants?

Die 100-ml-Regel: Ihr Deo im Visier

Die wichtigste Regel, die Sie sich merken sollten, ist die sogenannte 100-ml-Regel. Sie besagt, dass Flüssigkeiten und aerosolartige Substanzen nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern (oder Gramm) im Handgepäck transportiert werden dürfen. Das gilt nicht nur für Deos, sondern auch für andere Kosmetikprodukte wie Shampoo, Duschgel, Zahnpasta, Cremes und sogar Mascara.

Was bedeutet das für mein Deo?

  • Aerosol-Deos (Sprays): Hier ist die Sache klar. Wenn die Dose mehr als 100 ml fasst, muss sie im aufgegebenen Gepäck verstaut werden. Achten Sie genau auf die Angabe auf der Dose!
  • Deo-Roller: Auch hier gilt die 100-ml-Regel. Überprüfen Sie die Füllmenge des Rollers.
  • Deo-Stifte: Festes Deo in Stiftform fällt in der Regel nicht unter die Flüssigkeitsbeschränkungen. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich vorab bei der Fluggesellschaft zu informieren, da es in Einzelfällen zu abweichenden Auslegungen kommen kann.
  • Creme-Deos: Diese werden wie andere Cremes behandelt und müssen ebenfalls in einem Behälter mit maximal 100 ml Fassungsvermögen transportiert werden.

Die Sache mit dem transparenten Beutel

Alle Flüssigkeiten, die Sie im Handgepäck mitführen, müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel verpackt sein. Dieser Beutel darf ein Volumen von maximal einem Liter haben. Pro Person ist in der Regel nur ein solcher Beutel erlaubt. Diese Beutel sind oft an Flughäfen erhältlich, aber es ist ratsam, sich vorher einen zu besorgen, um Stress am Flughafen zu vermeiden.

Ausnahmen von der Regel

Es gibt einige Ausnahmen von der 100-ml-Regel:

  • Medikamente: Benötigte Medikamente in flüssiger Form sind von der Beschränkung ausgenommen, oft ist jedoch ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Babynahrung: Babynahrung, die während des Fluges benötigt wird, darf ebenfalls mitgenommen werden.
  • Duty-Free-Einkäufe: Flüssigkeiten, die Sie nach der Sicherheitskontrolle im Duty-Free-Bereich gekauft haben, dürfen in der Regel mit an Bord genommen werden. Achten Sie darauf, dass diese sicher verpackt sind und der Kaufbeleg gut aufbewahrt wird.

Mein Tipp: Reise-Deos

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfiehlt es sich, auf spezielle Reise-Deos zurückzugreifen. Diese sind in der Regel in kleinen Größen (50 ml oder weniger) erhältlich und sparen Platz im Handgepäck. Alternativ können Sie auch feste Deos oder Deocreme in kleinen Tiegeln verwenden.

Fazit: Planen Sie im Voraus!

Die Mitnahme von Deodorants im Handgepäck ist also möglich, solange Sie die 100-ml-Regel und die Verpackungsanforderungen beachten. Informieren Sie sich im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Fluggesellschaft oder auf der Website des Flughafens, um unangenehme Überraschungen bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung steht einer entspannten Reise nichts mehr im Wege!