Können bereits gebuchte Flüge teurer werden?

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Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können Flugpreise im Nachhinein nur anheben, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag existiert. Solche Klauseln sind zwar üblich, aber oft ungültig. Verbraucher sollten die AGB genau prüfen und sich bei unrechtmäßigen Preiserhöhungen rechtlich beraten lassen. Eine einseitige Preiserhöhung nach erfolgter Buchung ist nämlich nicht immer zulässig.

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Können bereits gebuchte Flüge teurer werden?

Die gute Nachricht ist: Nein, in den meisten Fällen können Fluggesellschaften und Reiseveranstalter Flugpreise nach der Buchung nicht mehr erhöhen. Dies gilt auch für bereits gezahlte Flüge.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel enthalten ist, die Preisanpassungen erlaubt. Solche Klauseln sind zwar üblich, oft aber ungültig.

Ungültige Preisanpassungsklauseln

Preisanpassungsklauseln sind nur dann gültig, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Konkretheit: Die Klausel muss genau angeben, unter welchen Umständen der Preis angepasst werden kann, z. B. bei erheblichen Änderungen der Treibstoffkosten oder der Wechselkurse.
  • Angemessenheit: Die Preisanpassung muss angemessen sein und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Verbrauchers führen.
  • Transparenz: Die Klausel muss klar und verständlich formuliert sein.

Was tun bei unrechtmäßiger Preiserhöhung?

Sollte eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter versuchen, den Preis eines bereits gebuchten Fluges ohne gültige Klausel zu erhöhen, sollten Verbraucher Folgendes unternehmen:

  • AGB prüfen: Überprüfen Sie die AGB sorgfältig auf eine Preisanpassungsklausel.
  • Rechtsberatung einholen: Wenn Sie glauben, dass die Preiserhöhung ungerechtfertigt ist, wenden Sie sich an einen Anwalt, der auf Reiserecht spezialisiert ist.
  • Beschwerde einreichen: Sie können eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft, dem Reiseveranstalter oder der zuständigen Verbraucherschutzbehörde einreichen.

Fazit

Während Fluggesellschaften und Reiseveranstalter Flugpreise nach der Buchung in der Regel nicht erhöhen können, gibt es eine Ausnahme für gültige Preisanpassungsklauseln. Verbraucher sollten die AGB genau prüfen und im Falle einer unrechtmäßigen Preiserhöhung rechtlichen Rat einholen.