Was darf nicht im Koffer beim Fliegen?

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Strikte Einschränkungen gelten im Kofferluftverkehr, insbesondere für Gegenstände wie explosive oder entzündliche Substanzen, scharfe Gegenstände, Chemikalien und Flüssigkeiten in großen Mengen.

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Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck: Ein Überblick für sicheres Reisen

Die Vorfreude auf den Urlaub kann schnell getrübt werden, wenn am Flughafen das Gepäck geöffnet und durchsucht werden muss. Um unnötigen Stress und mögliche Verspätungen zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck verboten sind. Strikte Sicherheitsbestimmungen regeln den Luftverkehr, und die Nichtbeachtung kann zu Strafen oder sogar zur Beschlagnahmung des Gepäcks führen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Verbote.

Explosive und entzündliche Stoffe: Hier gilt absolute Nulltoleranz. Dazu gehören Feuerwerkskörper, Sprengstoffe, Munition, Zünder, Fackeln und Signalmunition. Auch vermeintlich harmlose Gegenstände wie Feuerzeuge mit unbegrenzt nachfüllbarem Gastank sind verboten. Ebenso gehören dazu Campingkocher und Gaskartuschen.

Scharfe Gegenstände: Gegenstände, die als Waffe verwendet werden könnten, sind im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt. Dazu zählen Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm (ausgenommen stumpfe Butter- oder Plastikmesser), Schwerter, Dolche, Äxte, Beile, Pfeile und Bogen, Schlagringe und Nunchakus. Auch Werkzeuge wie Sägen, Bohrer und Hammer gehören ins aufgegebene Gepäck, wenn sie nicht im Handgepäck erlaubt sind.

Chemikalien und toxische Substanzen: Giftige, ätzende und infektiöse Stoffe dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Dazu gehören Pestizide, Bleichmittel, Säuren, Laugen, Quecksilber und biologische Gefahrstoffe. Auch Farben, Lacke und Reinigungsmittel mit entzündlichen oder korrosiven Eigenschaften sind verboten.

Flüssigkeiten in großen Mengen: Flüssigkeiten dürfen im aufgegebenen Gepäck in Behältern mit mehr als 100 ml Fassungsvermögen transportiert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Medikamente und Babynahrung, die in ausreichender Menge für die Reise mitgeführt werden dürfen. Diese müssen jedoch bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Alkoholische Getränke dürfen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, unterliegen jedoch den jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaft und des Ziellandes bezüglich der Menge und des Alkoholgehalts.

Weitere verbotene Gegenstände:

  • Lithium-Batterien mit hoher Wattzahl: Diese müssen in der Regel im Handgepäck transportiert werden, besondere Regeln gelten für Ersatzakkus und E-Zigaretten. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Elektronische Geräte mit starken Magneten: Diese können die Navigationssysteme des Flugzeugs stören und sind daher im aufgegebenen Gepäck teilweise eingeschränkt.
  • Trockeneis: Nur in begrenzten Mengen und mit Genehmigung der Fluggesellschaft erlaubt.
  • Selbstaufblasende Rettungswesten mit CO2-Kartuschen: Nur unter bestimmten Bedingungen und mit Genehmigung der Fluggesellschaft erlaubt.

Tipp: Informieren Sie sich vor Ihrer Reise auf der Webseite Ihrer Fluggesellschaft und der des jeweiligen Ziellandes über die aktuell geltenden Bestimmungen, da diese Änderungen unterliegen können. Packen Sie Ihr Gepäck sorgfältig und stellen Sie sicher, dass keine verbotenen Gegenstände enthalten sind, um einen reibungslosen Ablauf am Flughafen zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder das Flughafenpersonal. Ein Anruf vorab kann viel Ärger ersparen.