Bis wann kann man auf dem BER landen?
Der Berliner Flughafen BER unterliegt einem Nachtflugverbot. Zwischen 23:30 Uhr und 05:30 Uhr sind planmäßige Starts und Landungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können in begründeten Fällen genehmigt werden, um unvorhergesehene Verspätungen oder Notfälle zu berücksichtigen. Reisende sollten ihre Flugpläne daher entsprechend beachten.
Der Berliner Flughafen BER und sein Nachtflugverbot: Wann ist Schluss mit Landen?
Der neue Berliner Flughafen BER ist endlich in Betrieb, doch Ruhezeiten sind auch hier wichtig. Das Nachtflugverbot am BER regelt, wann Flugzeuge starten und landen dürfen, um die Anwohner vor nächtlichem Lärm zu schützen. Doch wie genau sind die Regelungen und welche Ausnahmen gibt es? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.
Das grundsätzliche Nachtflugverbot gilt von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr. In diesem Zeitraum sind planmäßige Starts und Landungen untersagt. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften ihre Flugpläne so gestalten müssen, dass Landungen vor 23:30 Uhr erfolgen. Verspätungen können jedoch immer vorkommen.
Für unvorhergesehene Ereignisse und Verspätungen gibt es ein festgelegtes Ausnahmeregelungssystem. Fluggesellschaften können bei der zuständigen Behörde, der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB), eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese wird jedoch nur in begründeten Fällen erteilt, beispielsweise bei technischen Problemen, schlechtem Wetter oder medizinischen Notfällen. Die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung wird unter Abwägung der Interessen der Fluggäste und der Anwohner getroffen.
Neben den Ausnahmegenehmigungen gibt es auch noch den sogenannten “Verspätungsabbau”. Hierbei dürfen Flugzeuge, die sich aufgrund unvorhersehbarer Umstände verspätet haben, auch nach 23:30 Uhr noch landen. Allerdings ist die Anzahl dieser Landungen begrenzt und streng reglementiert.
Reisende, die einen späten Flug zum oder vom BER gebucht haben, sollten sich über mögliche Verspätungen und die damit verbundenen Auswirkungen im Klaren sein. Es empfiehlt sich, den Flugstatus regelmäßig zu überprüfen und sich bei Fragen direkt an die Fluggesellschaft zu wenden. Auch die Website des Flughafens BER bietet aktuelle Informationen zum Flugbetrieb und zu möglichen Verspätungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Am BER gilt ein striktes Nachtflugverbot zwischen 23:30 Uhr und 05:30 Uhr. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich und werden von der FBB streng geprüft. Reisende sollten ihren Flugplan entsprechend gestalten und sich über mögliche Verspätungen informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die strikte Regelung dient dem Schutz der Anwohner vor Lärm und trägt zu einer besseren Lebensqualität bei.
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