Wie lange darf auf dem BER gelandet werden?

2 Sicht

Nachtflüge am BER sind zwischen 0:00 und 5:00 Uhr generell verboten. Auch in den Randzeiten 23:00-24:00 Uhr und 5:00-6:00 Uhr bestehen starke Einschränkungen, wobei Ausnahmen möglich sind. Planen Sie Ihre Reise entsprechend.

Kommentar 0 mag

Landen am BER: Was Sie über die Nachtflugbeschränkungen wissen müssen

Der BER, der Flughafen Berlin Brandenburg “Willy Brandt”, ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt für die Region Berlin-Brandenburg und darüber hinaus. Um die Anwohner vor Lärmbelästigung zu schützen, gelten am BER jedoch strikte Nachtflugbeschränkungen. Wer eine Reise plant oder beruflich mit dem BER zu tun hat, sollte sich über diese Regelungen im Klaren sein.

Kernzeiten des Nachtflugverbots: 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr

Das absolute Nachtflugverbot gilt am BER in der Zeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr. In diesen Stunden sind Starts und Landungen grundsätzlich untersagt. Dies dient primär dem Schutz der Nachtruhe der Anwohner.

Eingeschränkte Flugzeiten in den Randstunden: 23:00 Uhr bis 24:00 Uhr und 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr

Auch in den Randzeiten von 23:00 Uhr bis 24:00 Uhr und von 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr gelten erhebliche Einschränkungen für Flugbewegungen. In diesen Stunden sind Starts und Landungen nur in Ausnahmefällen gestattet.

Ausnahmen vom Nachtflugverbot: Wann ist ein Flugbetrieb in der Nacht möglich?

Obwohl das Nachtflugverbot am BER streng gehandhabt wird, gibt es bestimmte Ausnahmen, die einen Flugbetrieb auch während der Nachtzeit ermöglichen können. Diese Ausnahmen sind in der Regel an strenge Kriterien geknüpft und werden im Einzelfall geprüft.

Mögliche Ausnahmegründe sind:

  • Notfälle: Bei medizinischen Notfällen oder anderen dringenden humanitären Gründen kann eine Ausnahme vom Nachtflugverbot genehmigt werden.
  • Flüge im öffentlichen Interesse: Flüge, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen, beispielsweise Flüge zur Bewältigung von Naturkatastrophen oder Flüge im Auftrag von Behörden, können unter Umständen eine Ausnahme erhalten.
  • Unvermeidbare Verspätungen: Wenn Flüge aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen wie schlechtem Wetter oder technischen Problemen verspätet sind und eine Landung nach 23:00 Uhr unvermeidbar ist, kann in Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilt werden. Allerdings wird hier sehr genau geprüft, ob die Verspätung tatsächlich unvermeidbar war und alle zumutbaren Maßnahmen zur Minimierung der Verspätung ergriffen wurden.

Wichtige Hinweise für Reisende und Fluggesellschaften:

  • Planung ist entscheidend: Achten Sie bei der Reiseplanung darauf, Flüge zu wählen, die außerhalb der Kernzeiten des Nachtflugverbots liegen.
  • Pufferzeiten einplanen: Planen Sie ausreichend Pufferzeiten ein, um mögliche Verspätungen zu kompensieren und eine Landung vor 23:00 Uhr zu gewährleisten.
  • Informieren Sie sich: Fluggesellschaften und Reiseveranstalter sind verpflichtet, Reisende über die geltenden Nachtflugbeschränkungen zu informieren.
  • Verständnis zeigen: Im Falle unvermeidlicher Verspätungen, die zu Landungen in den Randzeiten führen, ist es wichtig, Verständnis für die Situation zu zeigen und die Entscheidungen der Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber zu respektieren.

Fazit:

Die Nachtflugbeschränkungen am BER dienen dem Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung und sind ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts zur Nachhaltigkeit des Flughafens. Durch eine sorgfältige Reiseplanung und das Verständnis für die geltenden Regelungen können Reisende und Fluggesellschaften dazu beitragen, die Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Umwelt und die Anwohner zu minimieren. Beachten Sie, dass die genannten Zeiten und Bestimmungen Änderungen unterliegen können. Es empfiehlt sich, vor Reiseantritt die aktuellsten Informationen direkt beim Flughafen Berlin Brandenburg oder bei Ihrer Fluggesellschaft einzuholen.