Wann entfällt die Unfallversicherung?

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Die Unfallversicherungspflicht endet für Frauen und Männer ab dem Monat nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Der 1,1-prozentige Beitrag entfällt dann automatisch, unabhängig von der Beschäftigungsart. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Versicherten.

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Schluss mit der Unfallversicherung? Alles Wichtige zum Ende der Beitragspflicht

Die Unfallversicherung gehört für viele Arbeitnehmer:innen zum Alltag. Doch wann entfällt die Beitragspflicht? Die gängige Aussage „ab 60“ ist zwar richtig, aber bedarf einer genaueren Betrachtung. Dieser Artikel klärt auf, wann der 1,1-prozentige Beitrag tatsächlich nicht mehr anfällt und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Das Ende der Beitragspflicht: Der 60. Geburtstag ist entscheidend – aber nicht nur der!

Die pauschale Aussage, die Unfallversicherungspflicht ende mit dem 60. Lebensjahr, ist vereinfacht. Richtig ist: Die Beitragspflicht entfällt im Monat nach dem 60. Geburtstag. Wer also am 15. März 1963 geboren ist, zahlt seinen letzten Beitrag im April 2023. Dieser Zeitpunkt gilt unabhängig von der Beschäftigungsart. Ob Sie angestellt, selbstständig oder in einem anderen Beschäftigungsverhältnis stehen, spielt für das Ende der Beitragspflicht keine Rolle. Die Regelung ist für alle Versicherten einheitlich.

Keine automatische Kündigung – aber automatische Beitragsermäßigung

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Unfallversicherung nicht automatisch gekündigt wird. Der Beitrag entfällt lediglich. Die Versicherung selbst bleibt bestehen und bietet weiterhin Schutz vor den Folgen von Unfällen, die nach dem 60. Lebensjahr eintreten. Bestehende Versicherungsleistungen bleiben also erhalten. Eine Kündigung ist nur auf Antrag des Versicherten möglich.

Ausnahmen und Besonderheiten:

Bislang gibt es keine bekannten Ausnahmen von dieser Regelung. Die Altersgrenze von 60 Jahren gilt für alle Versicherten gleichermaßen. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall direkt an die zuständige Unfallversicherungsträger zu wenden, um individuelle Fragen zu klären.

Was passiert mit bereits gezahlten Beiträgen?

Bereits geleistete Beiträge werden nicht erstattet. Sie sichern den Versicherungsschutz bis zum Ende des Beitragszeitraums.

Weiterer Versicherungsschutz nach 60:

Viele Versicherte fragen sich, wie der Versicherungsschutz nach dem 60. Lebensjahr weiter gewährleistet werden kann. Eine private Unfallversicherung kann hier eine sinnvolle Alternative sein. Der Umfang des Schutzes und die Kosten hängen dabei von den individuellen Bedürfnissen und dem gewählten Tarif ab. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich.

Fazit:

Die Unfallversicherungspflicht endet für alle Versicherten im Monat nach dem vollendeten 60. Lebensjahr. Der Beitrag entfällt automatisch, der Versicherungsschutz jedoch nicht. Eine private Unfallversicherung kann einen weiterhin umfassenden Schutz gewährleisten. Bei Unklarheiten sollte man sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden.