Welche Versicherung zahlt, wenn beide Schuld sind?
Bei einem Unfall, an dem beide Beteiligten eine Teilschuld tragen, greift ein System der Schadensteilung. Die Haftpflichtversicherungen beider Parteien übernehmen anteilig die Kosten für die Schäden des jeweils anderen, basierend auf dem festgestellten Schuldgrad. Für den eigenen Schaden kommt entweder die Vollkaskoversicherung auf oder er muss selbst getragen werden.
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Welche Versicherung zahlt bei Teilschuld?
Bei einem Verkehrsunfall, an dem beide Beteiligten eine Teilschuld haben, greift ein System der Schadensteilung. Dabei übernehmen die Haftpflichtversicherungen beider Unfallbeteiligten anteilig die Kosten für die Schäden des jeweils anderen Fahrzeugs, basierend auf dem festgestellten Schuldgrad.
Die beiden beteiligten Haftpflichtversicherungen ermitteln zunächst den Grad der Teilschuld für jeden Beteiligten. Dieser wird in Prozent angegeben und kann beispielsweise 50:50, 70:30 oder 20:80 betragen. Anschließend wird die Schadensumme ermittelt und anteilig auf beide Versicherungen verteilt.
Beispielsweise bei einem Unfall mit einer Teilschuld von 50:50:
- Schadenssumme: 10.000 Euro
- Anteil der Haftpflichtversicherung für Partei A (50 %): 5.000 Euro
- Anteil der Haftpflichtversicherung für Partei B (50 %): 5.000 Euro
Für den eigenen Schaden kommt entweder die Vollkaskoversicherung auf, sofern eine solche Versicherung besteht, oder er muss vom Verursacher selbst getragen werden. Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel die Reparaturkosten abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Im Falle einer Mitverschuldung ist es wichtig, die Schadenshöhe durch einen Sachverständigen oder die Polizei feststellen zu lassen und die gegnerische Versicherung unverzüglich über den Unfall zu informieren. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird sich dann mit der eigenen Versicherung in Verbindung setzen und gemeinsam die Schadensabwicklung vornehmen.
#Haftpflicht#Teilschuld#UnfallversicherungKommentar zur Antwort:
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