Wann gibt es keine Flugentschädigung?

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Fluggesellschaften können sich bei außergewöhnlichen, nicht beeinflussbaren Ereignissen wie Streiks von der Entschädigungspflicht befreien. Ob ein Streik tatsächlich als solcher Ausnahmefall gilt, bedarf jedoch stets einer individuellen Prüfung der konkreten Umstände. Die Beweislast liegt hier bei der Airline.
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Wann keine Flugentschädigung fällig ist: Ausnahmen und Beweislast

Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere in Fällen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen. Wann genau keine Entschädigung fällig ist, kann komplex sein und erfordert oft eine genaue Betrachtung der konkreten Umstände.

Fluggesellschaften können sich unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen von der Verpflichtung zur Entschädigung freistellen. Ein Beispiel hierfür sind Streiks. Doch die Frage, ob ein Streik tatsächlich als Ausnahmefall im Sinne der EU-Verordnung betrachtet werden kann, ist nicht pauschal zu beantworten. Es kommt entscheidend auf die spezifischen Umstände an. War der Streik beispielsweise unmittelbar und ursächlich für die Flugannullierung verantwortlich oder spielten andere Faktoren eine Rolle? Wurde die Flugannullierung durch die Fluggesellschaft rechtzeitig und umfassend kommuniziert?

Die Airline trägt die Beweislast für ihre Freistellung. Sie muss nachweisen, dass das Ereignis tatsächlich außerhalb ihres Einflussbereichs lag und die Flugannullierung oder Verspätung unaufhaltsam war. Dies beinhaltet die Darstellung aller ergriffenen Maßnahmen, um die Situation zu bewältigen, und die detaillierte Erklärung der Ursachen der Störungen. Nur wenn die Fluggesellschaft die Ausnahmegründe überzeugend belegen kann, kann sie sich der Entschädigungspflicht entziehen.

Reichen allgemeine Aussagen wie “Streik” oder “unvorhersehbare Wetterlage” nicht aus. Stattdessen muss die Fluggesellschaft konkrete Beweise vorlegen, welche die unmittelbare Verursachung durch das Ereignis belegen. Nur so kann ein unabhängiger Sachverständiger die Situation korrekt bewerten.

Wichtige Punkte:

  • Individuelle Prüfung: Jede Situation ist anders. Ein Streik in einem bestimmten Sektor der Flughafen-Mitarbeiter kann nicht pauschal als Ausnahmefall gelten. Es muss eine individuelle Prüfung der Umstände erfolgen.
  • Beweislast bei der Airline: Die Fluggesellschaft hat den Nachweis zu führen, warum sie nicht für die Entschädigung verantwortlich ist.
  • Rechtzeitige und umfassende Kommunikation: Die Art und Weise, wie die Fluggesellschaft über eine Verspätung oder Annullierung informiert, kann auch relevant sein. Wurde das Ereignis rechtzeitig und klar kommuniziert?

Fluggäste sollten sich bei einer verspäteten oder annullierten Reise unbedingt über ihre Rechte informieren und alle verfügbaren Informationen sammeln. Eine präzise Dokumentation der Ereignisse, wie z.B. Zeitpunkte der Benachrichtigung und Art der Kommunikation, kann die Chancen auf Erfolg deutlich erhöhen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, sich professionelle rechtliche Beratung zu holen, um die eigenen Ansprüche optimal geltend machen zu können.