Wie viel Entschädigung bei 3 Stunden Flugverspätung?
Bei Flugverspätungen ab drei Stunden erhalten Flugreisende eine Entschädigung:
- Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer): 250 €
- Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): 400 €
Drei Stunden Verspätung: Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Flugverspätungen sind ärgerlich und können den gesamten Reiseverlauf empfindlich stören. Doch ab einer gewissen Dauer haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt dies klar, allerdings gibt es einige Feinheiten zu beachten.
Die entscheidende Grenze: Drei Stunden
Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden an Ihrem Zielflughafen haben Sie in der Regel Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Wichtig ist hier der Zeitpunkt der Ankunft am Zielort, nicht der Abflug. Eine Verspätung von nur 2 Stunden und 59 Minuten berechtigt Sie nicht zu einer Entschädigung. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Hierunter fallen Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht verhindert werden konnten. Beispiele hierfür sind:
- Schlechtes Wetter: Starker Sturm, Nebel, Eisregen, die einen sicheren Flugbetrieb unmöglich machen.
- Sicherheitsrisiken: Terrorwarnungen, Sicherheitskontrollen aufgrund von Bombendrohungen.
- Luftraumschließungen: Aufgrund von militärischen Übungen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen.
- Streiks von Flugsicherungspersonal: Hierbei ist es entscheidend, ob der Streik vom Personal der eigenen Fluggesellschaft oder von Dritten (z.B. Flugsicherung) ausgerufen wurde. Streiks des eigenen Personals gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand.
- Vogel- oder Eisanschlag: Unerwartete Ereignisse, die zu Schäden am Flugzeug führen.
Höhe der Entschädigung bei über 3 Stunden Verspätung:
Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke:
- Kurzstrecke (bis 1500 Kilometer): 250 € pro Passagier.
- Mittelstrecke (zwischen 1500 und 3500 Kilometer): 400 € pro Passagier.
- Langstrecke (über 3500 Kilometer): 600 € pro Passagier.
Was tun bei einer Verspätung?
- Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie sich die Flugdaten, die genaue Ankunftszeit und die Gründe für die Verspätung, die Ihnen von der Fluggesellschaft mitgeteilt werden. Sammeln Sie Bordkarten und alle relevanten Belege.
- Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft: Fordern Sie schriftlich Ihre Entschädigung an. Bewahren Sie Kopien Ihrer Korrespondenz auf.
- Wenden Sie sich an eine Verbraucherorganisation oder einen Anwalt: Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten, können Ihnen Verbraucherorganisationen oder spezialisierte Anwälte weiterhelfen.
Wichtig: Die Entschädigungspflicht der Fluggesellschaft ist nicht unbegrenzt. Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer Sie Ihre Ansprüche geltend machen müssen. Informieren Sie sich daher über die geltenden Bestimmungen.
Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fälle ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden.
#Entschädigung#Flugverspätung#ReiserechtKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.