Wann gibt es Entschädigung für Flugverspätung?
Ab einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden am Zielflughafen besteht Anspruch auf Entschädigung. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem das Flugzeug landet und mindestens eine Tür zum Ausstieg geöffnet wird. Dieser Moment definiert die Ankunftszeit und bildet die Grundlage für die Berechnung der Verspätungsdauer.
Flugverspätung: Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu? Ein umfassender Leitfaden
Flugverspätungen sind für Reisende ein Ärgernis. Nicht nur verzögern sie Ankunftszeiten und stören Reisepläne, sondern sie können auch erhebliche Kosten verursachen. Glücklicherweise gibt es EU-weite Regelungen, die Fluggäste bei Verspätungen schützen und in bestimmten Fällen eine Entschädigung vorsehen. Dieser Artikel erklärt, wann Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und worauf Sie achten müssen.
Die magische Grenze: Drei Stunden Verspätung
Die wichtigste Regel vorab: Ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr am Zielflughafen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung. Dabei ist es entscheidend, dass die Verspätung bei der Ankunft auftritt. Die planmäßige Abflugzeit spielt nur eine indirekte Rolle.
Der Teufel steckt im Detail: Wann ist “Ankunft”?
Die Definition von “Ankunft” ist entscheidend. Es ist nicht die Landung des Flugzeugs, sondern der Zeitpunkt, an dem mindestens eine Tür des Flugzeugs geöffnet wird und die Passagiere das Flugzeug verlassen können. Dieser Moment markiert offiziell die Ankunftszeit und bildet die Grundlage für die Berechnung der Verspätungsdauer. Achten Sie also genau darauf, wann die Tür geöffnet wird, da dies den Unterschied zwischen Entschädigung und leer ausgehen ausmachen kann.
Die Höhe der Entschädigung: Eine Frage der Distanz
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt:
- 250 Euro bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern
- 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometern und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
- 600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometern, die nicht unter die obigen Kategorien fallen
Achtung: Außergewöhnliche Umstände!
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Fluggesellschaften sind nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn die Verspätung auf “außergewöhnliche Umstände” zurückzuführen ist, die sich nicht vermeiden ließen, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Beispiele für solche außergewöhnlichen Umstände sind:
- Unwetter: Starke Stürme, Blitzeis oder andere extreme Wetterbedingungen, die einen sicheren Flugbetrieb unmöglich machen.
- Politische Instabilität: Krieg, Terrorismus oder Unruhen, die den Flugverkehr beeinträchtigen.
- Streiks: Streiks von Fluglotsen, Flughafenpersonal oder auch der Fluggesellschaft selbst, die den Flugbetrieb lahmlegen.
- Sicherheitsrisiken: Unerwartete Sicherheitsbedrohungen, die eine Flugverspätung oder -annullierung erfordern.
Wichtig: Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass die außergewöhnlichen Umstände tatsächlich vorlagen und die Ursache für die Verspätung waren. Sie kann sich nicht einfach pauschal auf “außergewöhnliche Umstände” berufen.
Was Sie im Falle einer Verspätung tun sollten:
- Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie sich die Flugnummer, die planmäßige und tatsächliche Ankunftszeit, und sammeln Sie alle relevanten Belege (Flugtickets, Bordkarten, etc.).
- Fragen Sie nach den Gründen für die Verspätung: Fordern Sie von der Fluggesellschaft eine schriftliche Erklärung für die Verspätung an.
- Fordern Sie Ihre Rechte ein: Wenden Sie sich schriftlich an die Fluggesellschaft und fordern Sie eine Entschädigung. Nutzen Sie dafür Vorlagen, die online verfügbar sind.
- Nutzen Sie Online-Portale oder einen Anwalt: Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt oder nicht reagiert, können Sie Online-Portale nutzen, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben, oder einen Anwalt einschalten.
Fazit:
Eine Flugverspätung ist ärgerlich, aber mit dem richtigen Wissen können Sie Ihre Rechte als Fluggast durchsetzen. Merken Sie sich die Dreistundenregel, achten Sie auf die Definition von “Ankunft” und scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. So können Sie zumindest finanziell für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschädigt werden.
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