Wann greift die Hausratversicherung nicht?

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Grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers entbindet die Hausratversicherung von der Leistungspflicht. Verursacht man beispielsweise einen Brand durch bewusste Missachtung elementarer Sicherheitsregeln, trägt man die Kosten selbst. Dies kann schnell existenzbedrohende finanzielle Folgen haben.

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Wann greift die Hausratversicherung nicht?

Die Hausratversicherung bietet Schutz vor finanziellen Schäden, die durch verschiedene Ursachen entstehen können, darunter Feuer, Diebstahl und Wasserrohrbrüche. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen die Versicherung nicht zahlt.

Grob fahrlässiges Handeln

Die Hausratversicherung greift nicht, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Dies bedeutet, dass die Person eine Handlung begangen hat, die eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht darstellt.

Beispiele für grob fahrlässiges Handeln sind:

  • Einen Herd unbeaufsichtigt lassen, was zu einem Brand führt
  • Ein Fenster offen lassen, was zu einem Diebstahl führt
  • Eine brennende Kerze auf eine brennbare Oberfläche stellen, was zu einem Brand führt

Vorsätzliches Handeln

Die Hausratversicherung greift auch nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat. Dies bedeutet, dass die Person die Handlung mit der Absicht begangen hat, Schäden zu verursachen.

Beispiele für vorsätzliches Handeln sind:

  • Einen Brand vorsätzlich legen
  • Eine Straftat begehen, die zu Schäden am Hausrat führt
  • Die Zerstörung von Hausrat aus Rache

Weitere Ausschlüsse

Neben grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln gibt es weitere Ausschlüsse, die in der Hausratversicherung enthalten sein können. Dazu gehören:

  • Krieg und innere Unruhen
  • Terrorismus
  • Kernenergie
  • Erdbeben
  • Überschwemmungen

Es ist wichtig, die Bedingungen der Hausratversicherung sorgfältig zu lesen, um zu verstehen, welche Ausschlüsse gelten. So können Versicherungsnehmer sicherstellen, dass sie im Schadensfall angemessen geschützt sind.