Was sind außergewöhnliche Umstände bei Flugannullierung?

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Unvorhersehbare Ereignisse, die die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann, wie etwa extreme Wetterbedingungen oder Streiks, gelten als außergewöhnliche Umstände. Bei längerer Wartezeit am Flughafen bietet die Fluggesellschaft bereits nach zwei Stunden Verzögerung Getränke und Snacks an.

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Außergewöhnliche Umstände bei Flugannullierung: Wenn das Unerwartete den Flugplan durcheinanderbringt

Flugannullierungen sind ärgerlich und können Reisepläne komplett durcheinanderbringen. Doch nicht immer ist die Fluggesellschaft schuld. Laut EU-Verordnung 261/2004 müssen Fluggesellschaften Entschädigung zahlen, wenn ein Flug annulliert wird. Es gibt jedoch Ausnahmen: sogenannte “außergewöhnliche Umstände”. Diese Umstände entbinden die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigungszahlung, da sie außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Doch was genau fällt unter diese Kategorie und wann können Passagiere trotzdem mit einer Entschädigung rechnen?

Die Definition: Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit

Im Kern beschreiben außergewöhnliche Umstände Ereignisse, die unvorhersehbar und unvermeidbar sind, selbst wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft die Situation weder hätte vorhersehen noch durch alternative Maßnahmen hätte abwenden können.

Beispiele für außergewöhnliche Umstände:

  • Extreme Wetterbedingungen: Stürme, starker Schneefall, Eisregen, Nebel oder Vulkanausbrüche, die den Flugbetrieb unsicher machen.
  • Politische Instabilität: Krieg, Terrorismus, Unruhen oder Sicherheitsrisiken, die den Luftraum oder den Zielflughafen betreffen.
  • Streiks: Streiks von Fluglotsen, Flughafenpersonal oder anderer wesentlicher Dienstleister (jedoch nicht Streiks des eigenen Flugpersonals, da diese in der Regel als betriebsinternes Risiko gelten).
  • Sicherheitsrisiken: Terroristische Bedrohungen, Sicherheitswarnungen oder unerwartete Sicherheitskontrollen.
  • Luftraumsperrungen: Anordnungen von Flugsicherheitsbehörden zur Sperrung des Luftraums.
  • Naturkatastrophen: Erdbeben, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen, die den Flughafen oder die Infrastruktur beschädigen.
  • Vogel- oder Wildtierschläge: Wenn ein Flugzeug durch den Zusammenstoß mit einem Vogel oder Tier beschädigt wird und dadurch ein Sicherheitsrisiko entsteht.
  • Anweisungen der Flugsicherung: Unerwartete Anweisungen der Flugsicherung, die den Flugbetrieb beeinträchtigen.

Wichtige Unterscheidung: Technische Defekte

Technische Defekte am Flugzeug werden in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände angesehen. Die Fluggesellschaft ist für die Wartung und Instandhaltung ihrer Flugzeuge verantwortlich. Wenn ein technischer Defekt zu einer Annullierung führt, muss die Fluggesellschaft in der Regel Entschädigung zahlen. Eine Ausnahme könnte vorliegen, wenn der Defekt auf einen versteckten Fabrikationsfehler zurückzuführen ist, der auch bei regelmäßiger Wartung nicht erkennbar war.

Die Beweislast liegt bei der Fluggesellschaft:

Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen und dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung zu vermeiden oder die Auswirkungen zu minimieren. Dies kann beispielsweise durch Wetterberichte, offizielle Mitteilungen der Flugsicherung oder andere unabhängige Beweismittel erfolgen.

Ihre Rechte bei Flugannullierung:

Auch bei außergewöhnlichen Umständen haben Passagiere bestimmte Rechte:

  • Betreuungsleistungen: Die Fluggesellschaft muss Ihnen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft anbieten, wenn sich Ihr Flug verzögert oder annulliert wird.
  • Erstattung oder alternative Beförderung: Sie haben das Recht, entweder den Ticketpreis erstattet zu bekommen oder eine alternative Beförderung zum Zielort zu verlangen.

Was tun, wenn Sie unsicher sind?

Wenn Sie glauben, dass die Fluggesellschaft fälschlicherweise außergewöhnliche Umstände geltend macht, sollten Sie:

  • Nachweise sammeln: Bewahren Sie alle Flugdokumente, Quittungen und Kommunikationen mit der Fluggesellschaft auf.
  • Entschädigung fordern: Fordern Sie schriftlich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft.
  • Hilfe suchen: Wenden Sie sich an eine Verbraucherorganisation, einen Anwalt oder eine Fluggastrechte-Website, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Fazit:

Außergewöhnliche Umstände sind ein wichtiger Aspekt der Fluggastrechte. Es ist wichtig, die Definition und die Beispiele zu kennen, um Ihre Rechte im Falle einer Flugannullierung besser einschätzen zu können. Auch wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen und die Wahl zwischen Erstattung und alternativer Beförderung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.