Welche Krankheiten werden von der Reiserücktrittsversicherung anerkannt?

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Schützen Sie Ihre Reisepläne! Reiseversicherungen decken oft unerwartete Erkrankungen ab, von harmlosen Infekten bis hin zu schwerwiegenden Diagnosen. Informieren Sie sich über die genauen Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters für einen sorgenfreien Urlaub.

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Welche Krankheiten akzeptiert eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer stornierten Reise. Doch nicht jede Erkrankung wird als triftiger Stornierungsgrund anerkannt. Es kommt auf die genauen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages an. Pauschale Aussagen sind daher schwierig, und eine individuelle Prüfung der Versicherungsbedingungen ist unerlässlich.

Generell gilt: Unerwartet schwere und akut auftretende Erkrankungen, die eine Reise medizinisch unzumutbar machen, werden in der Regel akzeptiert. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Schwere Infektionen: Pneumonie, Meningitis, Hepatitis, etc.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Herzinfarkt, Schlaganfall, Thrombose, etc.
  • Unfälle mit schweren Verletzungen: Knochenbrüche, Gehirnerschütterung, etc.
  • Chronische Erkrankungen mit akuter Verschlimmerung: Asthmaanfall, Schub einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, etc.
  • Psychische Erkrankungen: Schwere Depressionen, Panikattacken (sofern neu aufgetreten und behandlungsbedürftig), etc.
  • Krebsdiagnosen und notwendige Therapien
  • Notwendige Operationen

Nicht anerkannt werden in der Regel:

  • Vorbestehende Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt waren und stabil waren. Ausnahmen können hier bei unerwarteter, schwerwiegender Verschlechterung bestehen. Dies muss ärztlich eindeutig dokumentiert sein.
  • Bagatellerkrankungen: Eine einfache Erkältung, leichter Schnupfen oder Magen-Darm-Verstimmung reichen in der Regel nicht aus.
  • Schwangerschaftsbeschwerden, sofern diese zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt waren und als normaler Verlauf gelten. Komplikationen können jedoch abgedeckt sein.
  • Angst vor Ansteckung mit Krankheiten (z.B. Pandemie), sofern keine konkrete, individuelle Gefährdung vorliegt.
  • Geplante Behandlungen oder Operationen, die nicht dringlich sind und vor Reiseantritt bekannt waren.

Wichtig:

  • Die ärztliche Bescheinigung spielt eine entscheidende Rolle. Sie muss die Erkrankung, deren Schweregrad und die daraus resultierende Reiseunfähigkeit eindeutig belegen. Eine bloße Krankschreibung reicht in den meisten Fällen nicht aus.
  • Informieren Sie sich frühzeitig über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Achten Sie auf Ausschlüsse und die Definition von “akuter Erkrankung”.
  • Dokumentieren Sie alles sorgfältig: Bewahren Sie Arztberichte, Klinikrechnungen und Korrespondenz mit der Versicherung auf.
  • Melden Sie den Reiserücktritt unverzüglich bei Ihrem Versicherer.

Ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten oder die sorgfältige Lektüre der Versicherungsbedingungen sind unerlässlich, um im Krankheitsfall optimal abgesichert zu sein. So können Sie entspannt Ihre Reise planen und im Ernstfall finanzielle Verluste vermeiden.