Welche Versicherung kommt für Schäden in der Wohnung auf?

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Als Mieter:in sind Sie für Schäden an der Wohnung verantwortlich. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie beispielsweise durch Unachtsamkeit die Tür beschädigen oder ein Wasserschaden entsteht. Sie springt ein und trägt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch beschädigter Einrichtungsgegenstände.
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Wer zahlt, wenn’s kracht? Versicherungsschutz bei Wohnungsschäden für Mieter

Als Mieter trägt man eine große Verantwortung für die gemietete Wohnung. Schnell ist es passiert: Ein Rotweinglas kippt um und hinterlässt einen hartnäckigen Fleck auf dem Parkett, der Bohrer rutscht ab und beschädigt die Wand oder ein überlaufendes Waschbecken verursacht einen Wasserschaden. Die Kosten für die Reparatur solcher Missgeschicke können schnell in die Höhe schießen. Doch wer kommt dafür auf? Welche Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen?

Die Antwort ist in den meisten Fällen: die private Haftpflichtversicherung. Sie ist der wichtigste Schutzschild für Mieter und springt ein, wenn man durch eigenes Verschulden Schäden am Eigentum Dritter verursacht – und dazu zählt auch die Mietwohnung. Sie übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch beschädigter Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge oder anderer Teile der Wohnung.

Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen Mietsachschäden und Schäden am eigenen Inventar. Die Haftpflichtversicherung deckt die Mietsachschäden ab. Beschädigt man hingegen eigene Möbel oder elektronische Geräte in der Wohnung, greift die eigene Hausratversicherung.

Was deckt die private Haftpflichtversicherung im Mietkontext ab?

  • Fahrlässigkeit: Die meisten Schäden in der Wohnung entstehen durch Unachtsamkeit. Hier greift die Haftpflichtversicherung.
  • Schäden durch Dritte: Auch wenn Besuch oder Familienmitglieder einen Schaden verursachen, springt die eigene Haftpflichtversicherung ein.
  • Folgeschäden: Auch die Kosten für Folgeschäden, beispielsweise durch einen Wasserschaden, werden in der Regel von der Haftpflicht übernommen.

Was deckt die private Haftpflichtversicherung nicht ab?

  • Vorsätzliche Schäden: Wer absichtlich die Wohnung beschädigt, muss die Kosten selbst tragen.
  • Schäden durch normale Abnutzung: Kleinere Abnutzungserscheinungen, wie beispielsweise leichte Kratzer im Parkett, gehören zum normalen Gebrauch der Wohnung und werden nicht von der Versicherung übernommen. Hier greift die Instandhaltungspflicht des Vermieters.
  • Schäden am eigenen Inventar: Wie bereits erwähnt, sind Schäden am eigenen Besitz Sache der Hausratversicherung.

Vorsicht bei Kleinreparaturklauseln:

Im Mietvertrag kann eine sogenannte Kleinreparaturklausel vereinbart sein. Diese verpflichtet den Mieter, kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu zahlen. Diese Klausel betrifft jedoch nur Reparaturen an Gegenständen, die dem häufigen Gebrauch unterliegen, wie beispielsweise Wasserhähne oder Türgriffe. Sie entbindet den Mieter nicht von der Haftung für größere Schäden oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind.

Fazit:

Eine private Haftpflichtversicherung ist für Mieter unerlässlich. Sie bietet umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden in der Mietwohnung und schützt vor hohen Reparaturkosten. Im Zweifelsfall sollte man sich an seinen Versicherungsberater wenden, um den individuellen Bedarf zu klären und den passenden Versicherungsschutz zu finden. Zusätzlich ist eine Hausratversicherung empfehlenswert, um das eigene Inventar abzusichern.