Welche Versicherung zahlt bei Regenwasser im Keller?

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Kellerwasser-Schäden werden je nach betroffenem Bereich unterschiedlich versichert. Hausratversicherung deckt Schäden an Möbeln und persönlichen Gegenständen ab, während die Gebäudeversicherung für Gebäudeschäden zuständig ist. Eine Elementarschadenversicherung ist in beiden Fällen zwingend erforderlich.
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Keller unter Wasser: Welche Versicherung springt ein?

Ein voller Keller nach einem starken Regen – ein Albtraum für jeden Hausbesitzer. Doch wer kommt für die entstandenen Schäden auf? Die Antwort ist leider nicht so einfach, wie ein “Ja, die Versicherung zahlt”. Die Deckung hängt entscheidend vom Schadensherkunft und den abgeschlossenen Versicherungsverträgen ab.

Hausratversicherung: Schutz für Ihre Habseligkeiten

Steht der Keller unter Wasser, sind in erster Linie Ihre Möbel, persönlichen Gegenstände und elektronischen Geräte betroffen. Für Schäden an diesen Gegenständen ist in der Regel Ihre Hausratversicherung zuständig. Diese springt jedoch nur dann ein, wenn der Schaden durch einen versicherten Ereignis entstanden ist. Reines Regenwasser gilt dabei nicht automatisch als versicherter Schaden. Wichtig ist hier der Ursachenzusammenhang:

  • Undichter Keller: Ist der Keller aufgrund von baulichen Mängeln undicht (z.B. defekte Fugen, Risse in der Wand), zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht. Die Ursache liegt im Gebäude selbst und fällt damit in den Bereich der Gebäudeversicherung.
  • Rückstau: Verursacht ein Rückstau des Abwassers den Wasserschaden, ist die Deckung ebenfalls von der jeweiligen Police abhängig. Viele Hausratversicherungen schließen Rückstau explizit mit ein, oft jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe.
  • Starkregen/Hochwasser: Bei Schäden durch Starkregen oder Hochwasser ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung zwingend erforderlich. Diese deckt die Schäden an Ihren Hausratgegenständen ab, die durch außergewöhnliche Naturereignisse verursacht wurden. Ohne diese Zusatzversicherung bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Gebäudeversicherung: Schutz für Ihr Gebäude

Schäden am Gebäude selbst, wie z.B. an den Wänden, dem Fußboden oder der elektrischen Installation, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gebäudeversicherung. Auch hier gilt: Die Versicherung zahlt nur, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. Ein einfacher Wassereintritt durch Regen allein ist meist nicht ausreichend. Eine Elementarschadenversicherung ist auch hier unbedingt notwendig, um Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau abgedeckt zu haben.

Die entscheidende Rolle der Elementarschadenversicherung

Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine Elementarschadenversicherung ist für den Schutz vor Schäden durch Regenwasser im Keller unerlässlich. Sie schließt die Lücken der Hausrat- und Gebäudeversicherung und bietet umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen wie Starkregen oder Hochwasser. Ohne diese Zusatzversicherung tragen Sie das finanzielle Risiko allein.

Wichtig: Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig durch! Die genauen Leistungen und Ausschlüsse können je nach Versicherungsgesellschaft und -vertrag variieren. Im Schadensfall informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und dokumentieren den Schaden umfassend mit Fotos und Zeugenaussagen.

Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Versicherungsexperten. Für konkrete Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.