Wie ist ein Unfall definiert?

6 Sicht

Ein Unfall ist mehr als nur ein Missgeschick. Juristisch gesehen handelt es sich um ein plötzliches, zeitlich klar umrissenes Ereignis. Dieses wirkt von außen auf den Körper ein und verursacht dabei eine Gesundheitsschädigung. Kurz gesagt: Ein unerwarteter, externer Einfluss, der körperliche Folgen hat.

Kommentar 0 mag

Definition des Begriffs “Unfall”

Im juristischen Sinne ist ein Unfall ein plötzliches, zeitlich eindeutig begrenztes Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt und eine Schädigung der körperlichen Gesundheit verursacht.

Merkmale eines Unfalls:

  • Plötzlichkeit: Der Unfall tritt unerwartet und schnell auf.
  • Zeitliche Begrenzung: Das Unfallereignis ist in einem klar definierten Zeitraum abgegrenzt.
  • Äußere Einwirkung: Die Schädigung wird durch ein externes Ereignis verursacht, das nicht vom Betroffenen selbst ausgeht.
  • Körperliche Gesundheitsschädigung: Der Unfall führt zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Betroffenen.

Diese Definition unterscheidet einen Unfall von anderen Ereignissen wie Krankheit, die sich allmählich entwickelt, oder einer Selbstverletzung, die auf eine eigene Handlung zurückzuführen ist.

Beispiele für Unfälle:

  • Autounfall
  • Arbeitsunfall
  • Sportunfall
  • Haushaltsunfall

Abgrenzung zu anderen Begriffen:

  • Missgeschick: Ein Missgeschick ist ein unbeabsichtigtes Ereignis, das keine Gesundheitsschädigung verursacht, z. B. das Fallenlassen eines Gegenstandes.
  • Gesundheitsstörung: Eine Gesundheitsstörung ist eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit, die nicht durch ein plötzliches äußeres Ereignis verursacht wird.
  • Selbstverletzung: Eine Selbstverletzung ist eine absichtliche Schädigung des eigenen Körpers, die nicht als Unfall betrachtet wird.