Was passiert, wenn man trotz Führerscheinsperre fährt?
Bei Zuwiderhandlung gegen ein Fahrverbot handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach § 21 StVG: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies kann bei Vorsatz mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Hinter Gittern statt hinterm Steuer: Die Folgen des Fahrens trotz Führerscheinsperre
Ein Fahrverbot – für viele eine unangenehme, aber vermeintlich überschaubare Konsequenz eines Verkehrsverstoßes. Doch wer sich über die Anordnung hinwegsetzt und trotz Sperre fährt, riskiert weit mehr als nur einen weiteren Eintrag im Fahreignungsregister. Er begeht eine Straftat mit gravierenden Konsequenzen. Es geht nicht mehr um Bußgelder und Punkte, sondern um Freiheit und finanzielle Ruinierung.
Der Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) – „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ – ist der juristische Knüppel, der hier zum Einsatz kommt. Die Führerscheinsperre entzieht Ihnen ja gerade die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung bedeutet de facto das Fahren ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis. Und das ist ein empfindlicher Eingriff in die öffentliche Ordnung.
Die Sanktionen sind erheblich und hängen stark vom Einzelfall ab:
- Freiheitsstrafe: Bis zu einem Jahr Gefängnis ist möglich, insbesondere dann, wenn Vorsatz nachgewiesen werden kann. Vorsatz bedeutet, dass der Betroffene wissentlich und willentlich gegen das Fahrverbot verstößt. Ein einfacher „Vergessen“ oder „Ich wusste es nicht“ zählt hier nicht. Die Dauer der Haftstrafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und der Vorgeschichte des Täters.
- Geldstrafe: Neben oder statt der Freiheitsstrafe kann eine empfindliche Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Betroffenen und der Schwere des Delikts. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Geldstrafe im vierstelligen, ja sogar fünfstelligen Bereich liegt.
- Verlängerung der Sperrfrist: Wer sich über ein Fahrverbot hinwegsetzt, muss mit einer erheblichen Verlängerung der Sperrfrist rechnen. Die ursprüngliche Sperre wird um Monate, ja sogar Jahre verlängert. Die Rückkehr zum Steuer wird somit deutlich erschwert.
- Fahrverbot nach Ablauf der Sperrfrist: Selbst nach Ablauf der ursprünglichen Sperrfrist kann es zu einem weiteren, zusätzlichen Fahrverbot kommen. Die Justizbehörden schätzen die Gefährlichkeit des Täters neu ein und können eine weitere Sperre anordnen.
- Punkte im Fahreignungsregister: Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen kommen natürlich Punkte im Flensburg hinzu, die sich negativ auf die zukünftige Fahreignung auswirken.
- Weitere Nebenfolgen: Der Führerschein wird nicht nur weiterhin gesperrt, sondern kann auch dauerhaft entzogen werden. Dies kann erhebliche berufliche und private Konsequenzen haben. Versicherungen können die Leistungen kürzen oder die Versicherung kündigen.
Fazit:
Das Fahren trotz Führerscheinsperre ist eine ernsthafte Straftat mit weitreichenden Folgen. Die vermeintliche Kleinigkeit kann ein Leben nachhaltig beeinflussen. Es lohnt sich daher immer, das Fahrverbot zu akzeptieren und die Konsequenzen zu tragen. Alternativen wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Inanspruchnahme von Fahrdiensten sollten in Erwägung gezogen werden. Die vermeintliche Ersparnis durch das Umgehen des Verbots kann im Vergleich zu den potenziellen Konsequenzen schnell als illusorisch erscheinen.
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