Kann das Krankengeld gestrichen werden?
Kann das Krankengeld gestrichen werden?
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, haben Sie in der Regel nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Es gibt jedoch Situationen, in denen Ihr Krankengeldbezug beeinflusst werden kann, insbesondere wenn Sie parallel Anspruch auf andere Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Rente haben.
Ruhen des Krankengeldanspruchs
- Arbeitslosengeld: Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, ruht Ihr Krankengeldanspruch für die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs. Sie erhalten in dieser Zeit stattdessen Arbeitslosengeld.
- Rente: Beziehen Sie Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ruht Ihr Krankengeldanspruch für die Dauer des Rentenbezugs. Dies gilt jedoch nur, wenn die Rente eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente ist.
Kürzung des Krankengeldes
- Unfallrente: Beziehen Sie eine Unfallrente, wird Ihr Krankengeld um den Betrag der Unfallrente gekürzt.
- Arbeitslosenhilfe: Beziehen Sie Arbeitslosenhilfe, wird Ihr Krankengeld um 50 % der Arbeitslosenhilfe gekürzt.
Sonderfälle
- Wiederaufnahme der Arbeit: Nehmen Sie Ihre Arbeit wieder auf, bevor die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit abgelaufen sind, endet Ihr Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Arbeitsaufnahme.
- Arbeitgeber zahlt Entgeltfortzahlung: Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Arbeitsunfähigkeit weiterhin Ihr Gehalt, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld.
Einzelfallprüfung erforderlich
Die genaue Ausgestaltung der Auswirkungen auf Ihren Krankengeldbezug hängt vom Einzelfall ab. Es ist daher empfehlenswert, sich im Zweifelsfall an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten.
Wichtig:
- Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder andere qualifizierte Fachkräfte.
- Die dargestellten Informationen können sich aufgrund von Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung ändern. Es wird empfohlen, sich immer auf die aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu beziehen.
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