Was tun, wenn die Krankenkasse kein Krankengeld zahlt?
Krankengeldablehnung? Zunächst den Arbeitgeber um Unterstützung bitten. Besteht die Arbeitsunfähigkeit fort, folgt die Antragstellung bei Arbeitsagentur/Jobcenter. Bei dauerhafter Erkrankung ist eine Erwerbsminderungsrente zu prüfen – professionelle Beratung ist empfehlenswert.
Krankengeld abgelehnt? So reagieren Sie richtig
Die Nachricht trifft wie ein Schlag: Die Krankenkasse lehnt die Zahlung des Krankengeldes ab. Panik ist verständlich, doch Hektik hilft nicht weiter. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch das Ende der finanziellen Absicherung, erfordert aber ein strukturiertes Vorgehen.
1. Den Bescheid genau prüfen: Lesen Sie den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse sorgfältig durch. Welche Gründe werden für die Ablehnung genannt? Sind diese Gründe nachvollziehbar und korrekt? Achten Sie auf Formulierungen und mögliche Rechtschreib- oder Formfehler. Oftmals lassen sich Fehler im Verwaltungsakt finden, die zu einer Neubeurteilung führen können.
2. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse: Vereinbaren Sie umgehend einen Termin oder ein Telefonat mit Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie nach detaillierten Erläuterungen zur Ablehnung. Legen Sie Ihre Sicht der Dinge dar und bitten Sie um eine schriftliche Begründung, falls Ihnen diese fehlt oder unklar ist. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen (ärztliche Bescheinigungen, Arbeitsvertrag, etc.) und halten Sie diese bereit. Oftmals lassen sich Missverständnisse klären, und die Ablehnung kann revidiert werden.
3. Unterstützung vom Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Ablehnung des Krankengeldes. Er kann Ihnen möglicherweise vorübergehend weiterhelfen, beispielsweise durch Vorfinanzierung oder flexible Arbeitszeitmodelle nach Ihrer Genesung. Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist in dieser Situation besonders wichtig.
4. Antrag bei der Arbeitsagentur/dem Jobcenter: Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiterhin und ist die Zahlung des Krankengeldes endgültig abgelehnt, müssen Sie sich an die Arbeitsagentur (falls Sie zuvor versicherungspflichtig beschäftigt waren) oder das Jobcenter (falls Sie Leistungen nach SGB II beziehen) wenden. Hier können Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Sozialgeld beantragen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag schnellstmöglich stellen, um Versorgungslücken zu vermeiden. Die Antragstellung ist in der Regel mit bürokratischem Aufwand verbunden; lassen Sie sich ggf. von der Arbeitsagentur/dem Jobcenter beraten.
5. Prüfung einer Erwerbsminderungsrente: Bei länger andauernden Erkrankungen und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit sollte die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente geprüft werden. Dies ist ein komplexes Verfahren, das die Hilfe von Experten erfordert. Ein Rechtsanwalt, ein Fachanwalt für Sozialrecht oder eine unabhängige Beratungsstelle können Ihnen hier wertvolle Unterstützung leisten.
6. Professionelle Beratung: Die Auseinandersetzung mit den Behörden und die Durchsetzung Ihrer Rechte kann schwierig sein. Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen. Eine Beratung durch einen Sozialverband, eine Gewerkschaft oder einen Anwalt kann Ihnen wichtige Informationen liefern und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten für eine anwaltliche Beratung können sich im Nachhinein auszahlen, wenn Sie erfolgreich Ihre Ansprüche geltend machen.
Eine Ablehnung des Krankengeldes ist ein ernstzunehmender Schritt. Durch strukturiertes Vorgehen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung können Sie jedoch Ihre Rechte wahren und Ihre finanzielle Situation absichern. Geben Sie nicht auf und lassen Sie sich nicht entmutigen.
#Krankengeld#Krankenkasse#WiderspruchKommentar zur Antwort:
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