Wann bekommt man Geld zurück bei Zugverspätung?
Zugverspätung: Wann gibt es Geld zurück und wie viel?
Niemand wartet gerne. Schon gar nicht, wenn der Zug Verspätung hat und man wichtige Termine oder Anschlüsse verpasst. Doch es gibt einen kleinen Trost: Bei erheblichen Verspätungen im Bahnverkehr steht Ihnen als Fahrgast eine Entschädigung zu.
Ab wann gibt es Geld zurück?
Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof haben Sie Anspruch auf eine Teilrückerstattung des Fahrpreises. Die Höhe der Entschädigung ist gestaffelt:
- Ab 60 Minuten Verspätung: 25% des Fahrpreises
- Ab 120 Minuten Verspätung: 50% des Fahrpreises
Wichtig: Ausschlaggebend ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielbahnhof, nicht die Abfahrtszeit oder die Dauer der Verspätung auf der Fahrkarte.
Wie erhalte ich die Entschädigung?
Die Geltendmachung Ihrer Fahrgastrechte ist unkompliziert:
- Belege sichern: Heben Sie Ihre Fahrkarte und ggf. Verspätungsbescheinigungen auf.
- Formular ausfüllen: Nutzen Sie das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn oder des jeweiligen Verkehrsunternehmens, das Sie online finden.
- Formular einreichen: Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Belegen an die angegebene Adresse.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Die Entschädigung kann innerhalb eines Jahres nach der Zugfahrt beantragt werden.
- Bei Online-Tickets reicht in der Regel die Buchungsnummer.
- Die Auszahlung erfolgt üblicherweise innerhalb weniger Wochen.
Fazit:
Zugverspätungen sind ärgerlich, doch Sie müssen sie nicht einfach hinnehmen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und lassen Sie sich die Ihnen zustehende Entschädigung nicht entgehen.
#Geldrückerstattung#Reiserecht#ZugverspätungKommentar zur Antwort:
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