Was bekommt man bei 3 Stunden Flugverspätung?
Drei Stunden Verspätung? Das sind Ihre Rechte als Fluggast!
Ein verspäteter Flug kann den schönsten Urlaub schnell verderben. Doch was genau steht Ihnen als Fluggast zu, wenn Ihr Flugzeug mit drei oder mehr Stunden Verspätung startet? Die Antwort ist komplexer, als man zunächst denkt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Kurz gesagt: Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, die Airline kann außergewöhnliche Umstände nachweisen.
Die EU-Fluggastverordnung (VO 261/2004) ist Ihr Schutzschild: Diese Verordnung regelt die Rechte von Fluggästen innerhalb der Europäischen Union und bei Flügen von Flughäfen innerhalb der EU zu Zielen weltweit. Sie ist Ihr wichtigster Ansprechpartner, wenn es um Entschädigungen bei Flugverspätungen geht.
Ab wann gibt es Geld?
Die entscheidende Grenze liegt bei drei Stunden Verspätung. Startet Ihr Flug mehr als drei Stunden später als geplant, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:
- Bis 1500 km: 250 €
- Zwischen 1500 und 3500 km: 400 €
- Über 3500 km: 600 €
Ausnahmen: Außergewöhnliche Umstände
Wichtig zu wissen ist, dass diese Entschädigung nicht uneingeschränkt gilt. Die Airline kann sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dazu zählen beispielsweise:
- Unwetter: Starker Sturm, Gewitter, extreme Schneefälle
- Luftraumschließungen: Aufgrund von politischen Ereignissen, militärischen Aktionen oder terroristischen Bedrohungen
- Vogelstreik: Ein Vogelschlag, der den Motor beschädigt
- Streik von Flugsicherungspersonal: Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein Streik der eigenen Mitarbeiter der Airline keine außergewöhnlichen Umstände darstellt.
- Sicherheitsbedrohungen: Terrorwarnungen, Bombenalarme
Ob die Airline die außergewöhnlichen Umstände glaubhaft belegen kann, ist letztendlich eine Frage der juristischen Beurteilung.
Was steht mir bereits ab zwei Stunden Verspätung zu?
Auch schon ab einer Verspätung von zwei Stunden hat der Fluggast bestimmte Rechte: Die Airline ist verpflichtet, für Verpflegung und Kommunikation zu sorgen. Dies bedeutet in der Regel die Bereitstellung von Speisen und Getränken sowie die Möglichkeit, kostenlos zu telefonieren oder E-Mails zu versenden.
Hotel und Transfer bei längerer Wartezeit:
Bei längeren Verspätungen, die eine Übernachtung notwendig machen, muss die Airline für ein Hotel und den Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen aufkommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wartezeit auf den Ersatzflug über Nacht andauert.
Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?
Sollten Ihre Ansprüche von der Airline abgelehnt werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder – im letzten Fall – gerichtliche Schritte einleiten. Es gibt verschiedene Organisationen und Anwälte, die Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.
Fazit:
Eine Flugverspätung ist ärgerlich, aber mit Wissen über Ihre Rechte lässt sich der Ärger zumindest teilweise lindern. Informieren Sie sich über die EU-Fluggastverordnung und dokumentieren Sie sorgfältig Ihre Verspätung, um Ihre Ansprüche im Bedarfsfall geltend machen zu können. Ein Foto des Anzeigebretts mit der aktualisierten Abflugzeit kann dabei sehr hilfreich sein.
#Entschädigung#Flugverspätung#ReiserechtKommentar zur Antwort:
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