Was bekomme ich bei einer Stunde Flugverspätung?
Eine Stunde Flugverspätung: Was steht mir zu?
Flugverspätungen sind ärgerlich und können Reisepläne ordentlich durcheinanderwirbeln. Doch was steht Passagieren eigentlich zu, wenn der Flieger erst mit einer Stunde Verspätung abhebt? Während bei Verspätungen ab drei Stunden die EU-Fluggastrechteverordnung klare Entschädigungsregelungen vorsieht (250€, 400€ oder 600€ je nach Flugdistanz), sieht die Lage bei kürzeren Verzögerungen anders aus.
Anspruch auf Entschädigung bei einer Stunde Verspätung? Eher nicht.
Bei einer Verspätung von nur einer Stunde besteht in der Regel kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung nach der EU-Verordnung. Diese greift erst ab drei Stunden Verspätung am Zielort. Es gibt jedoch einige Punkte, die Fluggäste dennoch beachten sollten:
-
Betreuungsleistungen: Auch bei kürzeren Verspätungen haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen seitens der Airline. Ab zwei Stunden Verspätung (bei Kurzstrecken) bzw. drei Stunden (Mittel- und Langstrecke) müssen Fluggesellschaften kostenlose Getränke und Snacks anbieten. Bei längeren Wartezeiten kann dies auch Mahlzeiten umfassen. Zusätzlich können bei Bedarf zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails ermöglicht werden. Diese Leistungen sind unabhängig von der Ursache der Verspätung.
-
Anschlussflug verpasst? Hier wird es interessant: Verpassen Sie aufgrund einer auch nur einstündigen Verspätung Ihren Anschlussflug, ist die Airline in der Pflicht, Ihnen eine alternative Reisemöglichkeit zum Zielort anzubieten. Ggf. haben Sie sogar Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung, wenn die gesamte Reisekette am Ende mehr als drei Stunden verspätet ist.
-
Außergewöhnliche Umstände: Auch bei größeren Verspätungen entfällt die Entschädigungspflicht der Airline, wenn “außergewöhnliche Umstände” vorliegen. Dazu zählen beispielsweise Unwetter, Streiks (nicht des Airline-Personals) oder medizinische Notfälle an Bord. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für Verspätungen aufgrund technischer Probleme, die zum üblichen Betriebsrisiko einer Airline gehören.
-
Beweissicherung: Sammeln Sie Belege für die Verspätung (z.B. Boardingkarte, Fotos der Anzeigetafeln, Bestätigungen der Airline). Dies ist wichtig, falls Sie Ihre Rechte geltend machen möchten.
-
Individuelle Rechte: Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Airline. Manche Fluggesellschaften bieten Kulanzleistungen oder zusätzliche Unterstützung bei Verspätungen an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Fazit: Eine Stunde Flugverspätung ist zwar ärgerlich, berechtigt in der Regel aber nicht zu einer finanziellen Entschädigung. Dennoch haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen ab einer bestimmten Wartezeit. Verpassen Sie Ihren Anschlussflug, sollten Sie Ihre Rechte kennen und die Airline kontaktieren. Im Zweifel ist es ratsam, sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fluggastrechte-Portal zu wenden.
#Entschädigung#Flugverspätung#ReiserechtKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.