Wann fliegt man aus der Wohngebäudeversicherung?

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Nach einem Versicherungsereignis besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach dem Schadenereignis können Sie die Wohngebäudeversicherung kündigen, egal ob die Schadensregulierung erfolgte oder nicht, vorausgesetzt es handelt sich um einen versicherten Schaden.
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Wann endet meine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Zuhause vor unerwarteten Schäden, die durch Ereignisse wie Feuer, Stürme oder Diebstahl verursacht werden. Wie bei jeder Versicherungspolice gibt es jedoch Umstände, unter denen die Versicherung beendet werden kann.

Außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall

Eines der wichtigsten Rechte, die Sie als Versicherungsnehmer haben, ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach einem versicherten Schaden kündigen können, unabhängig davon, ob die Schadensregulierung erfolgt ist oder nicht.

Dieses Recht gilt für alle versicherten Schäden, einschließlich:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Wasserschäden

Gründe für die Kündigung nach einem Versicherungsfall

Es gibt mehrere Gründe, warum Sie Ihre Wohngebäudeversicherung nach einem Versicherungsfall kündigen möchten:

  • Unzufriedenheit mit der Schadensregulierung: Wenn Sie mit der Art und Weise, wie der Versicherer Ihren Schaden bearbeitet hat, nicht zufrieden sind, können Sie die Versicherung kündigen.
  • Höhere Prämien: Nach einem Versicherungsfall kann Ihr Versicherer Ihre Prämien erhöhen. Wenn die Erhöhung zu hoch ist oder wenn Sie sich die höheren Kosten nicht leisten können, können Sie die Versicherung kündigen.
  • Umzug: Wenn Sie nach einem Versicherungsfall in ein neues Haus umziehen, können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung für Ihr altes Haus kündigen.

So kündigen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung

Um Ihre Wohngebäudeversicherung nach einem Versicherungsfall zu kündigen, müssen Sie Ihren Versicherer schriftlich informieren. Das Kündigungsschreiben sollte Folgendes enthalten:

  • Ihre Versicherungspolicennummer
  • Den Namen des versicherten Objekts
  • Das Datum des Versicherungsfalls
  • Den Grund für die Kündigung
  • Ihr gewünschtes Kündigungsdatum

Fazit

Das außerordentliche Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall ist ein wichtiges Recht, das Ihnen als Versicherungsnehmer die Möglichkeit gibt, Ihre Wohngebäudeversicherung zu kündigen, falls Sie mit der Schadensregulierung oder den erhöhten Prämien nicht zufrieden sind. Wenn Sie nach einem Versicherungsfall Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach dem Schadenereignis schriftlich tun.