Was für Unterlagen brauche ich, um einen Reisepass zu beantragen?

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Für die Beantragung eines Reisepasses benötigt man neben dem Ausweisdokument des Antragstellers auch weitere Unterlagen:

  • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
  • Einverständniserklärung und Ausweiskopie der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
  • Sorgerechtsnachweis im Falle eines alleinigen Sorgerechts
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Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses

Neben dem persönlichen Ausweisdokument des Antragstellers sind für die Beantragung eines Reisepasses weitere Unterlagen erforderlich, um die Identität und das Sorgerecht nachzuweisen.

Für volljährige Antragsteller:

  • Ausweisdokument des Antragstellers (z. B. Personalausweis, Reisepass)

Für minderjährige Antragsteller:

  • Ausweisdokument des Antragstellers (z. B. Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
  • Einverständniserklärung und Ausweiskopie der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
  • Sorgerechtsnachweis im Falle eines alleinigen Sorgerechts

Einverständniserklärung für minderjährige Antragsteller:

Die nicht anwesende sorgeberechtigte Person muss eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben und eine Kopie ihres Ausweises beifügen. Darin muss sie der Ausstellung des Reisepasses zustimmen und ihre Unterschrift leisten.

Sorgerechtsnachweis:

Im Falle eines alleinigen Sorgerechts ist ein Sorgerechtsnachweis erforderlich, der die alleinige elterliche Verantwortung nachweist. Dieser kann beispielsweise durch eine Gerichtsentscheidung oder eine Bescheinigung des Jugendamtes erbracht werden.

Hinweise:

  • Die Unterlagen müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
  • Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich anwesend sein.
  • Minderjährige Antragsteller müssen von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden.
  • Die erforderlichen Unterlagen können je nach ausstellender Behörde variieren. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Passbehörde zu erkundigen.