Was tun, wenn die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt?
Wenn die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt, gibt es verschiedene Optionen. Zunächst kann man mit Unterstützung des Arbeitgebers versuchen, wieder in den Beruf einzusteigen. Besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit, ist der nächste Schritt die Meldung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, um Leistungen zu beantragen. Als letzte Möglichkeit kommt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente in Frage.
Krankengeld gestoppt? Handlungsmöglichkeiten und nächste Schritte
Der Schock sitzt tief: Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr. 78 Wochen sind vorbei und die Genesung lässt auf sich warten oder eine vollständige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist nicht absehbar. Was nun? Panik ist fehl am Platz, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, die finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Die richtige Strategie hängt von der individuellen Situation und dem Grad der Arbeitsfähigkeit ab.
Schritt 1: Stufenweise Wiedereingliederung – Der sanfte Weg zurück in den Beruf
Bevor andere Leistungen beantragt werden, sollte geprüft werden, ob eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) möglich ist. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber über diese Option. Die Wiedereingliederung ermöglicht eine schrittweise Rückkehr in den Beruf, beginnend mit reduzierten Stunden und langsam steigender Belastung. Während dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Krankengeld und Ihr Arbeitgeber stockt gegebenenfalls auf. Dieser Weg ist ideal, um körperlich und psychisch wieder fit für den Arbeitsalltag zu werden und den Kontakt zum Arbeitsplatz zu halten.
Schritt 2: Arbeitsagentur oder Jobcenter – Unterstützung bei der Jobsuche und finanzielle Hilfe
Ist eine Rückkehr zum alten Arbeitsplatz – auch stufenweise – (noch) nicht möglich, melden Sie sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur (wenn Sie noch nicht arbeitslos gemeldet sind) oder dem Jobcenter (wenn Sie bereits arbeitslos gemeldet sind). Hier wird geprüft, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (ALG II, auch bekannt als Hartz IV) haben. Die Berater unterstützen Sie bei der Suche nach einem Ihrer Gesundheitssituation angepassten Arbeitsplatz und bieten verschiedene Fördermöglichkeiten.
Schritt 3: Erwerbsminderungsrente – Absicherung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen voraussichtlich dauerhaft keine Arbeit mehr ausgeübt werden – weder im alten Beruf noch in einem anderen – kommt die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente in Frage. Hierbei wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Die Antragstellung erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung. Das Verfahren kann zeitaufwendig sein, daher sollte die Beantragung frühzeitig erfolgen. Eine gute Dokumentation der gesundheitlichen Situation durch ärztliche Gutachten ist entscheidend für den Erfolg des Antrags.
Wichtig: Rechtzeitig aktiv werden und professionelle Beratung suchen!
Warten Sie nicht ab, bis das Krankengeld ausläuft. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten und suchen Sie Unterstützung bei Ihrem Arzt, Ihrer Krankenkasse, der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder einem unabhängigen Berater. Je früher Sie aktiv werden, desto besser können Sie Ihre finanzielle Zukunft sichern.
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