Was passiert, wenn man während der Krankschreibung gekündigt wird?
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Gekündigt während der Krankschreibung: Was nun?
Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist ein einschneidendes Ereignis, das Arbeitnehmer oft mit Unsicherheit und Verunsicherung zurücklässt. Die Rechtslage ist komplex und bietet keine einfachen Antworten. Ob die Kündigung rechtmäßig ist, hängt stark von den individuellen Umständen ab und erfordert in der Regel die Beratung eines spezialisierten Anwalts. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, ersetzt jedoch keinesfalls eine individuelle juristische Beratung.
Die Rechtslage im Überblick:
Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber auch während der Krankheit eines Arbeitnehmers zur Kündigung berechtigt. Jedoch gelten besondere Regeln und Beschränkungen. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, das heißt, sie darf nicht willkürlich erfolgen. Der Arbeitgeber muss einen sachlichen Grund für die Kündigung vorweisen können, der auch mit der Krankheit des Arbeitnehmers im Zusammenhang stehen kann – etwa bei langfristiger Erkrankung mit unklarer Prognose, die eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit erwarten lässt. Dieser Sachgrund muss jedoch konkret dargelegt und belegt werden.
Welche Kündigungsarten sind möglich?
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Ordentliche Kündigung: Hier muss der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen einhalten. Auch bei einer ordentlichen Kündigung muss der Grund sachlich gerechtfertigt sein und die Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigen. Eine Erkrankung allein reicht in der Regel nicht aus.
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Fristlose Kündigung: Diese außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig und bedarf eines wichtigen Grundes, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Ein solcher wichtiger Grund muss beispielsweise in einem schwerwiegenden Vertragsverstoß des Arbeitnehmers liegen, der auch während der Krankheit begangen wurde (z.B. grobe Pflichtverletzung). Eine Erkrankung selbst stellt in der aller Regel keinen wichtigen Grund dar.
Besondere Schutzfristen:
Es gibt bestimmte Situationen, in denen Kündigungen während einer Krankschreibung eingeschränkt sind:
- Schwangerschaft und Mutterschutz: Kündigungen während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes sind grundsätzlich verboten.
- Schwerbehinderung: Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
- Betriebsbedingte Kündigungen: Auch bei betriebsbedingten Kündigungen müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein, und die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter muss sozial gerechtfertigt sein. Die Krankheit des Arbeitnehmers darf hierbei nicht der ausschlaggebende Faktor sein.
Was tun nach Erhalt einer Kündigung während der Krankschreibung?
- Ruhe bewahren: Reagieren Sie nicht vorschnell, sondern lassen Sie die Kündigung zunächst auf sich wirken.
- Kündigung prüfen: Überprüfen Sie die Kündigung auf Form und Begründung sorgfältig. Ist die Kündigung schriftlich? Sind die Kündigungsgründe ausreichend dargelegt und nachvollziehbar?
- Rechtlichen Rat einholen: Suchen Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht auf. Dieser kann die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren. Es gibt oft Möglichkeiten, gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen.
- Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, ärztliche Atteste etc.
Fazit:
Eine Kündigung während einer Krankschreibung ist ein komplexes rechtliches Thema. Eine selbstständige Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist kaum möglich. Die Inanspruchnahme professioneller Rechtsberatung ist dringend empfohlen, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Vorgehensweise zu finden. Nur ein spezialisierter Anwalt kann den Einzelfall umfassend beurteilen und Ihnen den richtigen Weg weisen.
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